Illegaler Upload: Müssen Eltern ihre Kinder belasten?

Der Bundesgerichtshof berät seit Donnerstag darüber, inwieweit Eltern die illegalen Online-Handlungen ihrer Kinder "verraten" müssen.
dpa |
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Franz-Peter Tschauner/dpa IP-Adresse und andere Netzwerkdaten auf einem Bildschirm.

Karlsruhe - Was geht vor, der Familienfrieden oder der Urheberschutz? Im Streit um ein unerlaubterweise im Internet angebotenes Musikalbum beschäftigt diese Frage seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH).

Das Album war über den Anschluss einer Münchner Familie in eine Tauschbörse hochgeladen worden. Die Eltern wissen nach eigener Aussage, welches ihrer drei volljährigen Kinder dahintersteckt, wollen aber den Namen nicht sagen. Münchner Gerichte haben sie deshalb dazu verurteilt, aus eigener Tasche mehr als 3.500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zu zahlen.

Dagegen wehren sie sich in Karlsruhe. Zentrale Frage ist, ob ihre Pflichten als Inhaber des Internetanschlusses so weit reichen, dass sie die eigenen Kinder verraten müssten. In der Verhandlung am Morgen ließ der Senat keine Tendenz erkennen. Ein Urteil wird möglicherweise am Nachmittag verkündet.

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