Hordorf-Prozess: Lokführer kriegt ein Jahr auf Bewährung
Magdeburg - Das Landgericht Magdeburg sprach den 41-jährigen Lokführer am Mittwoch der fahrlässigen Tötung in zehn Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in 22 Fällen und der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs schuldig.
Der Angeklagte hatte am 29. Januar 2011 mit seinem Güterzug zwei Haltesignale überfahren und dadurch auf einer eingleisigen Strecke einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Personenzug verursacht.