Hoheitsverhältnisse am Bodensee nicht genau festgelegt

Die Hoheitsverhältnisse am Bodensee mit seinen Anliegerstaaten Deutschland, Österreich und der Schweiz sind nie genau geklärt worden.
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Wallfahrtskirche Birnau bei Uhldingen-Mühlhofen: Der Bodensee ist eine von wenigen Regionen in Europa, in der die Grenzen zwischen den Anliegerstaaten nicht überall eindeutig festgelegt sind.
Felix Kästle/dpa Wallfahrtskirche Birnau bei Uhldingen-Mühlhofen: Der Bodensee ist eine von wenigen Regionen in Europa, in der die Grenzen zwischen den Anliegerstaaten nicht überall eindeutig festgelegt sind.

Konstanz - Die Hoheitsverhältnisse am Bodensee mit seinen Anliegerstaaten Deutschland, Österreich und der Schweiz sind nie genau geklärt worden.

Wo die Grenzen im Wasser verlaufen, ist vor allem am Obersee - dem größeren der beiden Seen - nicht im Detail festgelegt. "Nach meinem Eindruck gab es keinen wirklich zwingenden Grund, die Frage zu regeln", sagt Marten Breuer, Professor am Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung der Universität Konstanz.

In der Vergangenheit sei zwar eine Reihe vom Verträgen geschlossen worden, zum Beispiel zur Bodenseeschifffahrt. Aber die Frage nach Grenzziehungen sei explizit ausgeklammert worden, sagt Breuer weiter. "Das heißt, man ist bislang offenbar auch ohne Festlegung des Grenzverlaufs ganz gut klar gekommen."

Nach seinem Kenntnisstand gehe die Bundesregierung davon aus, dass die Frage des Grenzverlaufs ungeklärt ist, sagte Breuer. Von Österreich sei dagegen die Kondominialtheorie vertreten worden, wonach der Hohe See - also der Bereich des tiefen Wassers des Obersees - gemeinsames Eigentum der Anliegerstaaten ist. Die Schweiz wiederum sei lange Zeit Anhänger der Realteilungsthese gewesen, hier gebe es aber mittlerweile auch abweichende Positionen.

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