Herrchen darf Tier während Arbeit nicht in Box lassen
Wer einen Vollzeitjob hat, sich aber zugleich einen Hund als Haustier wünscht, kommt schnell zu dem Problem: Wohin mit dem Tier während der Arbeitszeit? Ein Mann aus Ludwigsburg hat das so gelöst: Vier Tage die Woche musste seine Weimaraner Hündin Cosima bis zu sieben Stunden pro Tag in einer Mini-Transportbox im Auto ausharren. Das Gericht hat jetzt entschieden: Das ist nicht erlaubt. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte es dem Tierbesitzer im Jahr 2013 untersagt, den Hund so lange auf so engem Raum unterzubringen.
Der Hundehalter wollte sich das nicht bieten lassen. Seine Klage gegen das Verbot hat das Verwaltungsgericht Stuttgart gestern zurückgewiesen. Die Autobox sei nur für den Transport bestimmt und das Tier habe darin nur eingeschränkte Bewegungsfreiheit, so Richter Ulrich Bartels. Der Platz sei nicht ausreichend, auch nicht für kleine Hunde. Das ist Cosima ohnehin nicht: Die Hündin hat eine Schulterhöhe von 65 Zentimetern und wiegt 27 Kilogramm.
Tier konnte nur mit eingezogenem Kopf stehen
Der Angestellte sieht darin aber kein Problem: Er habe sich doch regelmäßig um das Tier gekümmert, in den Mittagsstunden ging er mit Cosima spazieren. Die dreijährige Hundedame war immer auf ihn fixiert. Als sie dann anderweitig betreut wurde, flaute ihre Liebe zum Herrchen ab, schilderte der Mann die Gründe, aus denen er das Tier zu Arbeit mitnahm.
Seine Kollegen sahen dann allerdings den Hund in der Garage und informierten das Landratsamt. Die Behörde wollte den Hund in der kleinen Autobox nicht dulden. Ein Aufenthalt über Stunden hinweg auf weniger als zwei Quadratmetern an regelmäßig vier Werktagen verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Bei einer Haltung im Zwinger müsse dem Tier auch eine Fläche von sechs Quadratmetern zur Verfügung stehen, so die Argumentation der Behörde.
Wird Besitzer noch einmal den Rechtsweg gehen?
Der Anwalt des Mannes hielt dagegen: Cosima sei es gut gegangen. Sie habe keine Ausfall-erscheinungen gezeigt, weder körperlich noch psychisch. Das Landratsamt konterte: „Die Hündin konnte nur mit eingezogenen Kopf stehen.“ Richter Bartels sagte, in dem Fall gehe es nicht um die individuelle Situation des Tieres. „Ich gehe davon aus, dass es dem Hund nicht schlecht ging.“ Nun wird Cosima zu Hause betreut und hat Auslauf im Garten. Der Anwalt des Besitzers ließ zunächst offen, ob er gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird.
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