Helmut Kohls Witwe ist die alleinige Erbin seines Nachlasses

Falls es ein Zerren um das Erbe des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl gab, ist es nun offenbar beendet: Laut einem Bericht ist seine Witwe die alleinige Erbin.
(rto/spot) |
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Es scheint eine klare Sache zu sein: Maike Kohl-Richter (*1964), die Witwe des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl (1930-2017), ist laut einem "Spiegel"-Bericht Alleinerbin. Das gehe aus dem Erbschein hervor. Kohl war im Juni im Alter von 87 Jahren gestorben. Bisher galt die Erbfrage als ungeklärt.

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Nur ein Pflichtteil geht an die Söhne

 

Erst vor einigen Wochen hatte Kohls ältester Sohn Walter (54) in einer Talkshow bestätigt, dass in Bezug auf das Erbe des Alt-Kanzlers aus juristischer Sicht "alles geregelt" sei. An wen das Erbe gehe, ließ er damals aber offen.

Wie der "Spiegel" weiter berichtet, haben die beiden Söhne Kohls, Walter und Peter (52), durch die Alleinerben-Regelung lediglich Anspruch auf einen Pflichtteil des Nachlasses. Der Rest des Erbes, zu dem auch Akten gehören, auf die das Bundesarchiv Anspruch erhebt, gehe an die Witwe. Das Verhältnis zwischen den Söhnen Kohls aus dessen erster Ehe mit Hannelore Kohl (1933-2001) und Maike Kohl-Richter gilt als zerrüttet.

 

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