Hausbesitzer muss nackten Nachbarn ertragen
Dortmund - Wegen Aussichtslosigkeit zog der Kläger daraufhin die Klage zurück. In erster Instanz hatte das Amtsgericht noch die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte des Klägers gestärkt und dem Saunabesitzer sämtliche Nacktaufenthalte im Freien verboten.
Der Nachbarschaftsstreit findet indes bald ein Ende. Der Saunafreund hat nach Angaben seines Rechtsanwaltes sein Haus inzwischen verkauft.
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