Haus, Auto, Frau: Alles im Netz?

Das Internet-Unternehmen blickt mit „Google Street View“ in unser Leben. Die Bundesregierung will dem US-Riesen Grenzen setzen
von  Abendzeitung
ie privat ist das Sonnenbad? Diese Bilder zeigt das kanadische Google Street View.
ie privat ist das Sonnenbad? Diese Bilder zeigt das kanadische Google Street View. © Screenshot Google Streetview

Das Internet-Unternehmen blickt mit „Google Street View“ in unser Leben. Die Bundesregierung will dem US-Riesen Grenzen setzen

Ist bei Ihnen auch schon ein Auto am Vorgarten vorbeigefahren, oben auf dem Dach eine hohe Stange mit einer Kamera drauf? Dann sind Sie beim Grillen oder beim Sonnenbad auf der Terrasse vielleicht auch bald im Netz anklickbar. Seit Monaten machen die Google-Kameras auch in Deutschland Aufnahmen von Straßen, Häusern und Fußgängern, um demnächst auch hier „Google-Street View“ anzubieten. Jetzt reagiert der Megakonzern auf Kritik aus der Bundesregierung, er verstoße gegen das Datenschutzgesetz. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen: Das Produkt ist rechtmäßig“, sagte der Leiter der Rechtsabteilung von Google-Deutschland, Arnd Haller gestern in Berlin.

Google Street View ist eine Zusatzfunktion des Online-Kartendienstes „Google Maps“ und zeigt noch detaillierte Aufnahmen von Häusern, Parks oder Gärten. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte dem Konzern vorgeworfen, damit „millionenfach die Privatsphäre zu verletzen“.

Google präsentierte gestern eine Rechtsexpertise dazu. Der Rechtsinformatiker Nikolaus Forgo erklärte den Dienst für unbedenklich. Die Gesichter der zufällig fotografierten Personen würden gepixelt, genau wie Nummernschilder. „Nur im Einzelfall“ könne ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht geprüft werden, er sei aber unwahrscheinlich. llse Aigner gibt sich damit nicht zufrieden. Sie will engere gesetzliche Schranken. Die Straßenansichten sollten erst nach einer Frist online gehen, in der die Bürger sich gegen das Abfotografieren ihrer Umgebung wehren können. „Ich erwarte, dass Google und vergleichbare Anbieter alle Widersprüche von Betroffenen ernst nehmen und diese Grundstücke, Gebäude und Häuser aus dem Netz löschen“, sagt Aigner.

Außerdem will sie strengere Regeln für die Verfremdung der Fotos, gegen die Widerspruch eingelegt wird. „Die betroffenen Gebäude dürfen nicht erkennbar sein, Hausnummern, Gesichter und Autos müssen vollständig unkenntlich gemacht werden – eine vage Verpixelung reicht nicht.“ Die Ministerin fordert auch, die Aufnahmehöhe auf 1,80 Meter zu begrenzen. Derzeit ist die Kamera, die Google durch die Straßen fahren lässt, auf 2,50 Meter montiert - damit ragt sie beispielsweise über Gartenzäune. ta

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