Harald Schmidts nutzloser Sieg

TV-Star Harald Schmidt hat eine einstweilige Verfügung gegen eine Frau erwirkt, die als Herausgeberin eines eher primitiven Satire-Heftchens daherkommt. Das Problem: Die Frau existiert nicht.
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Wehrt sich gegen eine Karikatur, die im Internet kursiert: Entertainer und Late-Night-Talker Harald Schmidt. Foto: AP
dpa Wehrt sich gegen eine Karikatur, die im Internet kursiert: Entertainer und Late-Night-Talker Harald Schmidt. Foto: AP

TV-Star Harald Schmidt hat eine einstweilige Verfügung gegen eine Frau erwirkt, die als Herausgeberin eines eher primitiven Satire-Heftchens daherkommt. Das Problem: Die Frau existiert nicht.

MÜNCHEN Auf dem Titelbild von „Tod dem Satiriker“ hält sich Harald Schmidt eine Pistole an den Kopf und lacht. Gegen Elvira Frankenheim, die „Herausgeberin“ des Heftchens, dass als Satire daherkommt, aber von primitiven und vulgären Texten nur so strotzt, hat das Landgericht München I am Mittwoch die von Schmidt erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Das Problem: Elvira Frankenheim existiert nicht.

Der Name ist das Pseudonym von Stefan H. aus Dormagen, dass er benutzt, wenn er sich als Frau fühlt. Doch die einstweilige Verfügung, die Schmidt gegen den eigentlichen Autoren mit Berufung auf das Recht am eigenen Bild erwirkte, wurde gestern von der 9. Zivilkammer widerrufen. Stefan H. ist psychisch krank und steht unter Betreuung. Er ist nicht prozessfähig.

Dass Schmidt gerichtlich gegen seinen Mandanten vorgeht, wundert Betreuer und Anwalt Markus Lausmann: „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“ Stefan H. hat die Satireheftchen auf dem eigenen Farbdrucker produziert und auf Bestellung verschickt. Die Auflage hält sich daher in engen Grenzen. Lausmann: „Schmidt teilt doch selber gerne aus. Da muss man auch einstecken können.“

„Im Ergebnis geht das ins Leere“, sagt auch Schmidt-Anwalt Axel Czarnetzki von der Kanzlei Görg zur AZ. Eine nicht existierende Person kann schließlich auch nichts unterlassen.

Richter Steiner meinte denn auch mit unverhohlener Ironie nach der Urteilsverkündung: „Und nun viel Vergnügen, Herr Czarnetzki, beim Vollstrecken der einstweiligen Verfügung.“

Da Internet wie Fernseher ein Grundrecht darstellen, kann man Stefan H. nicht einfach den Zugang sperren. Betreuer Lausmann aber versprach, dafür zu sorgen, dass die umstrittene Publikation aus dem Netz genommen wird. John Schneider

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