Halbe Million Euro für Baby von Undercover-Agent

Kurioser Fall in England: Eine Frau hat ein Baby von einem Mann bekommen, der ein Doppelleben führte. Als sie herausfand, dass der Vater des Kindes ein Undercover-Agent ist, verklagt sie die britische Polizei.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die britische Polizei zahlt einer Frau eine Entschädigung, weil sie ein Kind von einem Undercover-Agenten bekommen hat.
dpa Die britische Polizei zahlt einer Frau eine Entschädigung, weil sie ein Kind von einem Undercover-Agenten bekommen hat.

London - Die Polizei in London zahlt einer Frau nach Angaben von deren Anwälten umgerechnet mehr als eine halbe Million Euro, nachdem sie ein Kind von einem Undercover-Agenten bekommen hat. Darauf hätten sich die Britin und die Behörde außergerichtlich geeinigt, erklärte die Kanzlei Bindmans in London. Die Frau wusste nach eigenen Worten nichts von der wahren Identität des Mannes. Sie sei eine von mehreren Umwelt- und Tierschutzaktivistinnen, die in den 80er Jahren ausspioniert worden waren, berichtete die britische BBC am Freitag.

Zwei Jahre nach der Geburt ihres Sohnes war ihr Lebensgefährte spurlos verschwunden. Erst 2012 fand sie heraus, wer der Mann wirklich war - und ging gegen dessen Arbeitgeber vor. Der frühere Undercover-Polizist selbst wird dagegen nicht belangt.

In einem Interview mit der BBC sagte die Frau, sie hätte einen Psychiater aufsuchen müssen, als sie herausgefunden hatte, dass ihr Partner in Wahrheit Ermittler und verheirateter Familienvater sei. "Ich weiß nicht, ob er Überstunden bezahlt bekommen hat, als ich bei der Geburt unseres Sohnes 14 Stunden lang in den Wehen lag", sagte die Frau laut Mitteilung ihrer Anwälte. "Ich fühle mich verletzt."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.