Haftbefehl gegen Beate Z. erlassen
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat Haftbefehl gegen die 36-jährige Beate Z. wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) erlassen.
Karlsruhe - Damit gab der BGH-Richter einem Antrag der Bundesanwaltschaft statt, wie die Strafverfolgungsbehörde am Sonntagabend in Karlsruhe mitteilte. Die als „Brandstifterin von Zwickau“ bekannte Beate Z. soll 1998 gemeinsam mit den am 4. November 2011 nahe Eisenach tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. eine rechtsextremistische Gruppierung gegründet haben, die sich zuletzt als NSU bezeichnet habe.
Das Haus in Zwickau, in dem Uwe B. und Uwe M. mit Beate Z. lebten, wurde am 4. November bei einer Detonation zerstört. Die Frau soll die Wohnung in Brand gesetzt haben, „um Beweismittel zu vernichten“. Nach den bisherigen Erkenntnissen sei die NSU für die sogenannten Döner-Morde an acht türkischstämmigen Männern und einem Griechen in den Jahren 2000 bis 2006 und dem Mord an einer Heilbronner Polizistin im April 2007 verantwortlich. Die Döner-Mordserie an insgesamt neun ausländischen Ladenbesitzern geschah in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel.