Google: „Datenkrake“ siegt vor Gericht
Kritiker der "Datenkrake" mussten eine Niederlage hinnehmen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe brach eine Lanze für Google. Sind Bilder im Netz nicht für die Suche gesperrt, darf sie sich Google greifen.
KARLSRUHE Die Internet-Suchmaschine macht das Leben leicht – für denjenigen, der sich mit ihr durchs weltweite Netz klickt. Google bedient sich schamlos an den Informationen und Werken, die andere erarbeiten – so sehen es Kritiker, die die Suchmaschine eine „Datenkrake“ nennen. Gestern mussten sie eine Niederlage hinnehmen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe brach eine Lanze für Google.
Geklagt hatte eine Grafikerin aus Weimar. Die Frau hatte sich selbst gegoogelt – das Ergebnis: Zusätzlich zum Verweis auf ihre Website zeigte Google einige ihrer Grafiken im Kleinstformat an. Die Frau zog vor Gericht – und verlor.
Die Richter sahen das Urheberrecht der Künstlerin nicht verletzt. Ihre Argumentation: Wer nicht wolle, dass Bilder von der Suchmaschine erfasst werden, brauche nur den Programmcode seiner Website ändern. Wer dies nicht tue, sei selbst schuld.
Der Medienrechtler Thomas Hoeren von der Uni Münster begrüßte das Urteil. Google-Kritiker dürften über den Richterspruch dagegen nicht erfreut sein. Datenschützer laufen zurzeit vor allem gegen „Street View“ Sturm, den digitalen Kartendienst der Suchmaschine. Google lässt per „Street View“ Straßen und Häuser mit Kamerawägen fotografieren, um die Aufnahmen im Internet für jeden zugänglich zu machen. Außerdem fängt Google die Daten persönlicher Funknetze ab.
In den Vereinigten Staaten und in einigen europäischen Ländern wurden diese Daten schon ins Netz gestellt. Wer will, kann sich per „Street View“ beispielsweise von Nürnberg aus durch die Straßen Stockholms klicken. In Deutschland soll „Street View“ noch 2010 starten – dann könnten sich Touristen, Versicherungsvertreter oder auch Gauner online ein recht genaues Bild von deutschen Straßenzügen machen.
Mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat will der Hamburger Senat „Street View“ jetzt wenigstens einschränken. Demnach sollen Hausbesitzer, Mieter und abgebildete Menschen ein Widerspruchsrecht haben. Verstößt Google gegen diese Vorgaben, soll es jedes Mal mit bis zu 50000 Euro zur Kasse gebeten werden.