Goldene Schokohasen: Endlosstreit vor Gericht

Der Endlos-Streit um den "Goldhasen" beschäftigt erneut die höchste Instanz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute bereits zum zweiten Mal über eine Klage des schweizerischen Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Lindt wickelt seien Schokohäschen ein rotes Halsband mit Glöckchen um den Hals, während dem Konkurrent lediglich eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt.
dpa Lindt wickelt seien Schokohäschen ein rotes Halsband mit Glöckchen um den Hals, während dem Konkurrent lediglich eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt.

KARLSRUHE - Der Endlos-Streit um den "Goldhasen" beschäftigt erneut die höchste Instanz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute bereits zum zweiten Mal über eine Klage des schweizerischen Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli

Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben, und damit ihr Markenrecht zu verletzen. Das Unternehmen verlangt von seinem Konkurrenten Unterlassung und Schadensersatz. Auch Riegelein verkauft in Goldfolie gegewickelte Schokoladenhasen. Lindt ist jedoch Inhaberin der Marke «Goldhase».

Bereits vor vier Jahren hatte der BGH den Fall an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zurückverwiesen. Das OLG verneinte danach - wie schon in der ersten Verhandlung - eine Verwechslungsgefahr, weil auf beiden Hasen der Herstellername stehe.

Und selbst wenn der Name als Kennzeichen nicht ausreiche, und stärker Form und Farbe berücksichtigt würden, unterschieden sich die Hasen deutlich genug. Lindt wickelt seien Schokohäschen ein rotes Halsband mit Glöckchen um den Hals, während dem Konkurrent lediglich eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt. Gegen diese Beurteilung wendet sich Lindt mit seiner Revision.

dpa

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.