Geständnis: Freund (13) erschlug Fabian (†13) beim Spielen
Bad Schmiedeberg - Für den gewaltsamen Tod des 13-Jährigen Fabian in Sachsen-Anhalt ist ein gleichaltriger Junge verantwortlich. Nachdem am Vormittag die Polizei in Dessau-Roßlau bestätigte, dass man ein "tatverdächtiges Kind" in Gewahrsam genommen habe, gab es am Mittag Gewissheit.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Olaf Braun, bestätigte Medienberichte, dass der Verdächtige Junge ein Geständnis abgegeben habe. Er soll ihn gut gekannt haben. "Bild" berichtete zuvor mit Bezug auf Ermittlerkreise, dass die tödlichen Schläge mit einem Gegenstand beim Spielen erfolgt waren. Ob Fabian sofort tot war, oder sich schwer verletzt zum Waldrand schleppen konnte, wo er schließlich gefunden wurde, ist noch unklar. Auch womit der Junge zugeschlagen hatte ist noch nicht bekannt.
Zu seinem eigenen Schutz ist der 13-Jährige in eine geschlossene Einrichtung gebracht worden. Einen Haftbefehl gibt es für Kinder in diesem Alter nicht. Nach dem Gesetz können Kinder erst ab 14 Jahren bestraft werden. Der am Montag bei Bad Schmiedeberg tot aufgefundene 13-jährige Schüler war seit Sonntagabend vermisst worden. Er starb an massiver Gewalteinwirkung gegen den Kopf.
Strafmündigkeit von Kindern unter 14 Jahren
Nach deutschem Strafrecht können Kinder unter 14 Jahren nicht für ein Verbrechen bestraft werden. Das Strafgesetzbuch spricht von der "Schuldunfähigkeit des Kindes", das zur Tatzeit noch nicht 14 Jahre alt ist. Allerdings muss eine Straftat für diese Kinder nicht folgenlos bleiben. Es können familienrechtliche Maßnahmen oder Eingriffe nach dem Jugendhilferecht folgen, wie etwa regelmäßige Besuche durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes. Sind die Eltern nicht in der Lage, positiv auf diese Kinder einzuwirken, kann ihnen auch ein Familienrichter das Sorgerecht entziehen.
Hat ein Straftäter das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet, gilt er als Jugendlicher und damit als "bedingt strafmündig". Sachverständige prüfen dann meist in einem Prozess, ob der Angeklagte sittlich und geistig reif genug ist, um das Unrecht seiner Tat einzusehen. "Voll strafmündig" ist man vom 18. Lebensjahr an. Doch wird bei Straftätern, die zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt sind, geprüft, ob das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht anzuwenden ist.
Das sagt ein Kriminologe über den Fall
Kinder können aus Expertensicht auch vor ihrer Strafmündigkeit mit 14 Jahren die möglicherweise schwerwiegenden Folgen ihres Handelns abschätzen. "Die Altersgrenze bedeutet nicht, dass sie kein Schuldbewusstsein hätten oder nicht wüssten, was sie tun", sagte der Wiesbadener Kriminologe Rudolf Egg am Mittwoch der dpa. Der Gesetzgeber habe damit nur festgelegt, dass für diese Kinder nicht die Strafjustiz zuständig ist, sondern Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendämter.
Dass Kinder andere Kinder töten ist laut Egg äußerst selten. "Das kommt vor, aber meist handelt es sich um Geschwister-Streitigkeiten." Unter völlig fremden Kindern komme so ein Delikt so gut wie nicht vor, weil es immer um Gefühle gehe.
Im Fall des 13-jährigen Tatverdächtigen in Bad Schmiedeberg werden die Behörden nach Eggs Einschätzung nun genau auf die Familie schauen. Es müsse geprüft werden, ob die Eltern ihre erzieherischen Pflichten erfüllt hätten und ob sie sich weiter um das Kind kümmern könnten.
"Folgenlos wird die Tat nicht bleiben", sagte der Kriminologe, der bis 2014 die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden leitete. Egg sagte das auch mit Blick auf die psychologischen Folgen für den jungen Tatverdächtigen. "Selbst Erwachsene brauchen Hilfe, um nicht zu verzweifeln nach solch einer monströsen Tat."
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