Gerichtsvollzieher darf Schuhe anlassen
Gerichtsvollzieher dürfen bei Wohnungsdurchsuchungen ihre Schuhe anlassen. Das hat das Landgericht Limburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte eine Türkin.
Limburg - Sie hatte dem Vollstrecker den Zutritt zu ihrer Wohnung verweigert, weil er seine Straßenschuhe anlassen wollte. Es sei, argumentierte die Frau, in ihrem Kulturkreis üblich, sich beim Betreten einer Wohnung die Schuhe auszuziehen.
Das sahen die Richter anders: Der Vollziehungsbeamte sei kein Gast, sondern setze einen staatlichen Auftrag durch. Daher dürfe er - unabhängig vom Kulturkreis - selbst entscheiden, ob er die Schuhe auszieht oder nicht.