Gerichtsvollzieher darf Schuhe anlassen

Gerichtsvollzieher dürfen bei Wohnungsdurchsuchungen ihre Schuhe anlassen. Das hat das Landgericht Limburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Gerichtsvollzieher dürfen bei Wohnungsdurchsuchungen ihre Schuhe anlassen. Das hat das Landgericht Limburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte eine Türkin.

Limburg - Sie hatte dem Vollstrecker den Zutritt zu ihrer Wohnung verweigert, weil er seine Straßenschuhe anlassen wollte. Es sei, argumentierte die Frau, in ihrem Kulturkreis üblich, sich beim Betreten einer Wohnung die Schuhe auszuziehen.

Das sahen die Richter anders: Der Vollziehungsbeamte sei kein Gast, sondern setze einen staatlichen Auftrag durch. Daher dürfe er - unabhängig vom Kulturkreis - selbst entscheiden, ob er die Schuhe auszieht oder nicht.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.