Gerichtsauflagen gelockert, Ausreise erlaubt
Pretoria – Der mordverdächtige Paralympics-Star Oscar Pistorius darf unter bestimmten Bedingungen Südafrika verlassen, um bei internationalen Sportwettbewerben anzutreten. Das entschied ein Richter am Donnerstag in Pretoria.
Pistorius' Anwälte hatten vor Gericht eine Lockerung der Auflagen für den beidseitig amputierten Sprinter gefordert. Seine Reisepläne müsse Pistorius den zuständigen Behörden mindestens eine Woche vor Abflug vorlegen, hieß es in dem Urteil. Außerdem müsse er binnen 24 Stunden nach seiner Rückkehr nach Südafrika dem Gericht seinen Pass aushändigen.
Es bestünde keine Fluchtgefahr, hatten Pistorius' Anwälte argumentiert. Immerhin sei ihr Mandant zuvor auch gegen Kaution freigelassen worden. Sie hatten gefordert, dass Pistorius mit schriftlicher Genehmigung Südafrika zeitweise verlassen dürfe, um an Wettbewerben teilzunehmen. Dass er sich regelmäßig bei der Polizei melden müsse und keinen Alkohol konsumieren dürfe, sei „unberechtigt“, sagten die Anwälte.
Konkrete Reisepläne gebe es im Augenblick nicht. Irgendwann müsse Pistorius aber wieder auf die Rennbahn zurück, um Geld zu verdienen. Die Staatsanwaltschaft war gegen eine Lockerung der Auflagen. Pistorius selbst war bei dem Gerichtstermin in Pretoria nicht anwesend.
Ihm wird vorgeworfen, am 14. Februar in seinem Haus seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen zu haben. Pistorius spricht von einem furchtbaren Versehen. Die Staatsanwaltschaft geht von vorsätzlichem Mord aus.