Gericht verhandelt zu Zeugnisvermerken wegen Legasthenie

Darf im Abiturzeugnis von Legasthenikerinnen und Legasthenikern ein Kommentar dazu stehen, dass ihre Rechtschreibung keine Rolle für die Noten spielte? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht heute in einer Verhandlung in Karlsruhe. Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern klagen, weil sie sich wegen solcher Vermerke diskriminiert fühlen. "Es geht um die Themen Selbstbestimmung und Chancengleichheit", sagte vorab ihr Anwalt Thomas Schneider aus München. Ein Urteil wird erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten erwartet.
von   dpa
Ein Abizeugnis liegt in einer Mappe.
Ein Abizeugnis liegt in einer Mappe. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild

Menschen mit Behinderung können bei Schulprüfungen einerseits einen Nachteilsausgleich wie eine Schreibzeitverlängerung bekommen. Andererseits können Lehrkräfte in Bayern die Leistungen der Betroffenen anders beurteilen und etwa die Rechtschreibung bei der Notengebung außer Acht lassen. Notenschutz nennt sich diese Vorgehensweise. Die abweichende Leistungsbewertung taucht dann als Vermerk im Zeugnis auf. Viele Bundesländer handhaben das ähnlich. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung.

Bevor sie die Verfassungsbeschwerden einreichten, hatten die Abiturienten bis zum Bundesverwaltungsgericht geklagt. Dieses erteilte ihnen 2015 eine Absage und entschied, dass kein Anspruch auf Notenschutz bestehe ohne dessen Dokumentation im Zeugnis.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.