Gericht prüft Strafbarkeit von Ohrlöchern bei Dreijähriger

Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg verhandelt am Freitag eine Schmerzensgeldklage zum Thema Ohrlochstechen.
dpa |
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Berlin - Ist es Körperverletzung, wenn bei einem Kind Ohrlöcher gestochen werden? Diese Frage kommt nun erstmals vor ein Berliner Gericht.

Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg verhandelt am Freitag eine Schmerzensgeldklage zum Ohrlochstechen. Doch das Gericht hat in dem Zivilverfahren angekündigt, die Strafbarkeit des Ohrlochstechens zu prüfen. Hintergrund dürfte das Kölner Urteil zu religiös motivierten Beschneidungen bei Jungen sein. Es hatte sie als rechtswidrige Körperverletzung gewertet und damit weltweit für Aufsehen gesorgt.

Dem Mädchen bekam das Ohrloch-Stechen von den Eltern geschenkt, erlitt Schmerzen, weinte und reagierte laut Klage traumatisch. Die Eltern wollen im Auftrag ihres Kindes 70 Euro von der Inhaberin eines Tattoo-Studios erstreiten. Das Gericht will erörtern, ob sich die Inhaberin des Studios, die Eltern oder alle gemeinsam strafbar gemacht haben. Möglich ist, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.

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