Gericht: Polizist darf nicht wegen Hautfarbe kontrollieren

Ein Mensch darf nicht wegen seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz.
dpa |
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Ein Mensch darf nicht wegen seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz.

Koblenz - Ein dunkelhäutiger Student aus Kassel war während einer Zugfahrt nach Frankfurt/Main kontrolliert worden, dabei kam es zum Streit mit der Polizei.

Ein Gerichtssprecher sagte am Dienstag: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte." Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt, sein Anwalt habe den Fall dann für erledigt erklärt.

Der Student war mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Der Mann hatte dagegen Berufung eingelegt (Az.: 7 A 10532/12.OVG). Das OVG erklärte die Entscheidung für wirkungslos.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf." Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.

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