Gericht: Hundehalter haften nach Hundekampf je zur Hälfte

Bei einer Rauferei zwischen zwei Hunden, wird eine Hundebesitzerin gebissen. Sie klagt auf Schmerzensgeld. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass beide Hundebesitzer gleichmermaßen verantwortlich für die Gefahr waren.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Nach einem Kampf zwischen zwei nicht angeleinten Hunden hat die dabei verletzte Besitzerin des einen Tieres nur Anspruch auf die Hälfte des von ihr geforderten Schmerzensgeldes.
Marcus Brandt/dpa Nach einem Kampf zwischen zwei nicht angeleinten Hunden hat die dabei verletzte Besitzerin des einen Tieres nur Anspruch auf die Hälfte des von ihr geforderten Schmerzensgeldes.

Karlsruhe/Mannheim - Nach einem Kampf zwischen zwei nicht angeleinten Hunden hat die dabei verletzte Besitzerin des einen Tieres nur Anspruch auf die Hälfte des von ihr geforderten Schmerzensgeldes.

Die Frau sowie der Besitzer des anderen Hundes seien gleichermaßen verantwortlich für die Gefahr, die von ihren Tieren ausging. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az. 7 U 24/19).

Geklagt hatte die Frau, die im Juni 2016 in Mannheim während der Rauferei zwischen den Hunden in die Hand gebissen worden war. Nach der Operation dieser Verletzung erlitt sie am gleichen Tag eine Lungenembolie und einen Schlaganfall mit schweren Folgen.

Das Landgericht Mannheim hatte den Mann zu 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt und dessen volle Haftung festgestellt. Dagegen war der Hundebesitzer in Berufung gegangen. Der genaue Hergang des Geschehens - etwa welcher Hund zugebissen hatte - war nicht mehr zu klären gewesen: Beide Hunde hätten die Rauferei gleichermaßen verursacht, dadurch hafte der beklagte Hundehalter nur zur Hälfte für die Folgen, befand das nun das OLG. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.