Gericht hebt Schadenersatz-Urteil gegen TÜV auf

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht ein Schadenersatz-Urteil gegen den TÜV Rheinland aufgehoben.
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Ein geöffnetes Brust-Implantat des französischen Unternehmens PIP. Das Unternehmen hat jahrelang mit billigem Industriesilikon gefüllte Brustimplantate verkauft.
dpa Ein geöffnetes Brust-Implantat des französischen Unternehmens PIP. Das Unternehmen hat jahrelang mit billigem Industriesilikon gefüllte Brustimplantate verkauft.

Aix-en-Provence - Der TÜV habe seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung des inzwischen insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erfüllt.

In erster Instanz war das deutsche Prüfunternehmen Ende 2013 dazu verurteilt worden, betroffenen Frauen jeweils 3000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Der TÜV war dagegen in Berufung gegangen. Das Gericht wies die Forderungen von rund 3000 Frauen sowie einigen Händlern nun zurück.

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