Gericht gibt Fahrer die Schuld am Tod von Diana

Diana und Dodi starben, weil ihr Fahrer mit rücksichtslosem Fahrstil versuchte, vor Paparazzi zu fliehen. Zu diesem Ergebnis kam eine Jury des Obersten Gerichts in London nach einer monatelangen Untersuchung.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Verschwörungstheorien um den Tod von Diana konnte ein Gericht nicht bestätigen
AP Die Verschwörungstheorien um den Tod von Diana konnte ein Gericht nicht bestätigen

LONDON - Diana und Dodi starben, weil ihr Fahrer mit rücksichtslosem Fahrstil versuchte, vor Paparazzi zu fliehen. Zu diesem Ergebnis kam eine Jury des Obersten Gerichts in London nach einer monatelangen Untersuchung.

Zehneinhalb Jahre nach dem Tod der Prinzessin Diana hat eine Geschworenen-Jury am Montag dem angetrunkenen Fahrer des Unfallwagens sowie den Paparazzi die Schuld gegeben, die ihren Wagen verfolgten. Mit neun zu zwei Stimmen entschied die Jury nach einer sechsmonatigen öffentlichen Untersuchung vor dem Obersten Gericht in London, dass das Verhalten der Paparazzi und der rücksichtslose zur fahrlässigen Tötung Dianas und ihres Begleiters Dodi al Fayed geführt habe.

Der Fahrer habe mit einem rücksichtslosen Fahrstil versucht, die auf Motorrädern folgenden Fotografen abzuschütteln und sei dabei gegen einen Pfeiler geprallt, hieß es in der Mehrheitsentscheidung vom Montag weiter. Juristisch ausgedrückt habe dies zum rechtswidrigen Tod von Diana und Fayed geführt. Der Vorsitzende Richter hatte bereits in der vorigen Woche ausgeschlossen, dass Diana und Dodi Opfer eines Mordkomplotts auf Betreiben des Königshauses wurden. Damit wurden entsprechende Behauptungen des Vaters von Dodi, Mohammed al Fayed, zurückgewiesen. (dpa/AP)

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.