Gericht: Fenster und Tür schließen, wenn deutsche Nationalelf spielt
In einem Nachbarschaftsstreit um „Gegröle“ bei WM-Übertragungen aus Brasilien hat ein Berliner Amtsgericht ein Machtwort gesprochen.
Berlin - Nach 22.00 Uhr dürfe außerhalb der Wohnungen bei Spielen der deutschen Nationalelf auf Balkon oder Terrasse nicht gemeinschaftlich gesungen, gelärmt oder laut gerufen werden, entschied das Amtsgericht Neukölln, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.
Fenster und Außentüren müssten geschlossen bleiben. Die Nachtruhe anderer dürfe nicht gestört werden. Die Einstweilige Verfügung gilt demnach bis zum 14. Juli. Bei Zuwiderhandlungen wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro angedroht.
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Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite kann Widerspruch einlegen. (Amtsgericht Neukölln, Beschluss vom 25. Juni 2014 – 17 C 1004/14).