Gericht entscheidet über Rechte leiblicher Väter
Straßburg - Vor dem Straßburger Gericht haben zwei Männer aus Deutschland geklagt, die Vater sein wollen, aber nach dem Gesetz keine Chance auf Anerkennung der Vaterschaft haben.
In beiden Fällen lebt die Mutter mit einem anderen Mann zusammen, der rechtlich als Vater des Kindes gilt - obwohl in einem Fall sogar mit einem Vaterschaftstest festgestellt wurde, dass der Kläger biologischer Vater ist. Die Männer sehen sich in ihren Rechten auf Achtung des Familienlebens verletzt. Vor deutschen Gerichten hatten sie zuvor erfolglos geklagt.