Gerhard Schröders geplatzte Geburtstagsparty

Der Altkanzler will 2014 seinen 70. feiern – doch dann wird das Luxushotel geräumt.
dpa |
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Hier steigt Gerhard Schröder im Mai 2014 zu seiner Party aus – die endet wenig später wegen einer Bombendrohung.
Fredrik von Erichsen/dpa Hier steigt Gerhard Schröder im Mai 2014 zu seiner Party aus – die endet wenig später wegen einer Bombendrohung.

Frankfurt - Für die Bombendrohung bei einer Feier zum 70. Geburtstag von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) muss ein Mann ins Gefängnis. Der 39 Jahre alte Angeklagte aus Berlin wurde am Dienstag  in Hessen zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er habe Täterwissen gehabt, dies habe ihn überführt, sagte die Richterin am Amtsgericht Königstein.

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Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte am Abend des 12. Mai 2014 von einer Telefonzelle aus im Schlosshotel Kronberg in der Nähe von Frankfurt angerufen und mit einer Bombe gedroht. Dort feierte Schröder mit ranghohen Gästen seinen 70. Geburtstag nach. Das Hotel wurde evakuiert. Die Geburtstagsgesellschaft musste in einem anderen Luxushotel weiterfeiern. Der Berliner hatte sich zunächst gestellt, dann die Tat jedoch abgestritten.

Er räumte zum Prozessauftakt lediglich ein, dass von ihm Bekennermails stammten. Er habe die Behörden in die Irre führen und den eigentlichen Täter schützen wollen. Diesen kenne er aber nicht.

Die Richter glaubten ihm nicht. Er wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens verurteilt. Der 39-Jährige war bereits einmal unter anderem wegen einer Bombendrohung gegen das Polizeipräsidium Frankfurt 2011 verurteilt worden.

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