Für Pilotenausbildung zu klein

Das Arbeitsgericht Köln verhandelt die Klage einer Frau, die sich von einer Fluggesellschaft wegen ihrer Körpergröße diskriminiert sieht.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Köln - Weil einer Frau 3,5 Zentimeter zum Erreichen der Mindestgröße von 1,65 Meter fehlen, hat eine Fluggesellschaft einen Ausbildungsvertrag abgelehnt. Das Arbeitsgericht Köln verhandelt jetzt die Klage der Frau, die sich von der Fluggesellschaft wegen ihrer Körpergröße diskriminiert fühlt.

Die in den Auswahlrichtlinien vorgesehene Mindestgröße diskriminiere sie als Frau, da Frauen im Schnitt kleiner seien als Männer, meint die Klägerin. Sie verlangt Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.