Für Pilotenausbildung zu klein
Köln - Weil einer Frau 3,5 Zentimeter zum Erreichen der Mindestgröße von 1,65 Meter fehlen, hat eine Fluggesellschaft einen Ausbildungsvertrag abgelehnt. Das Arbeitsgericht Köln verhandelt jetzt die Klage der Frau, die sich von der Fluggesellschaft wegen ihrer Körpergröße diskriminiert fühlt.
Die in den Auswahlrichtlinien vorgesehene Mindestgröße diskriminiere sie als Frau, da Frauen im Schnitt kleiner seien als Männer, meint die Klägerin. Sie verlangt Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
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