Frühjahrsputz! Das Ende der Zettelwirtschaft
In Sachen Zettelwirtschaft gibt es wohl nur zwei Typen von Menschen: Die, die jede Rechnung, jedes Schreiben sofort im korrekten Fach des Ordners einsortieren. Und diejenigen, die erstmal einen riesigen Papierberg wachsen lassen - während der Ordner nahezu leer im Regal thront.
Und dann kommen auch noch die Zettel und Dokumente dazu, die man nach einer gewissen Zeit gar nicht mehr braucht und aussortieren kann oder besser gesagt: könnte.
Unbedingt Aufbewahrungsfristen beachten
Also auf geht's: Papier-Frühjahrsputz! Alles rigoros auszumisten, weil man den Überblick verloren hat, ist allerdings keine Lösung. Man müsse sich im Klaren sein, "dass es Dokumente gibt, die vielleicht erst in ein paar Jahren relevant werden und für die Aufbewahrungsfristen gelten", teilt Jürgen Buck, Vorstand von Geld und Verbraucher e.V., mit.
Was dazu gehört? "Dazu zählen beispielsweise ärztliche Gutachten, Heiratsurkunden, Steuerbescheide oder Rentenbescheide, aber auch Kontoauszüge, Handwerkerrechnungen oder Kaufverträge", so der Experte.
Der Verein für Verbraucher empfiehlt, einmal im Jahr die Ordner durchzuschauen und zum Beispiel alte Rechnungen oder Kontoauszüge auszusortieren. Was weg kann und was nicht, lässt sich als Richtwert in der Tabelle rechts nachlesen.
Was man von der Steuer absetzen will, sollte man aufheben
Renate Daum von der Zeitschrift "Finanztest" gibt Verheirateten zudem den Ratschlag, auch den Kontoauszug aufzubewahren, aus dem der Kontostand am Tag der Eheschließung hervorgeht. "Im Fall der Trennung kommt es beim Normalfall, der Zugewinngemeinschaft, darauf an, welches Vermögen ich in die Ehe eingebracht habe", sagt Daum. "Bei einer langjährigen Ehe hat die Bank darüber eventuell keine Nachweise mehr und ich kann nicht mehr nachweisen, was ich am Stichtag hatte."
Viele andere Unterlagen kann man dagegen nach drei Jahren mit gutem Gewissen entsorgen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn dann verjährten Ansprüche regelmäßig. Gerechnet wird dabei ab dem Ende des Kalenderjahres. Rechnungen sollten bis zum Ende dieser Verjährungsfrist aufbewahrt werden, raten die Verbraucherschützer. Wer Kontoauszüge außerdem mindestens drei Jahre lang aufhebt, kann nachweisen, dass Rechnungen rechtzeitig gezahlt wurden.
Was man von der Steuer absetzen will, sollte man aufheben. Man muss zwar bei der Steuererklärung keine Belege mehr beifügen, allerdings müssen die Unterlagen aufbewahrt und auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden.
Es gilt: nicht einfach in den Papierkorb mit alten Dokumenten, sondern zuerst schreddern
Aufräumcoachs haben auch Tipps, wie man am besten Ordnung hält. Rita Schilke etwa empfiehlt, in Ordnern nach Themen zu sortieren. Und: Wer wie viele Menschen neue Dokumente oben in den Ordner legt, schlägt den Ordner zum Aussortieren ganz hinten auf, empfiehlt Schilke. "Da sind meist ganz alte Sachen, die man sofort aussortieren kann. So kommt man in Schwung und ist motiviert, dranzubleiben und weiterzumachen." Aufräumcoach Barbara Immler rät, Oberbegriffe zu bilden, zum Beispiel Wohnung und Haus. Unterteilt werden kann dort dann in Rubriken wie Strom, Gas, Handwerkerrechnungen, Mietverträge und Versicherungen. Andere Oberbegriffe könnten Geldanlage, Zeugnisse und Familie sein.
Wichtig beim Aussortieren ist laut dem Verein Geld und Verbraucher zudem, dass man nicht unachtsam persönliche Daten preisgibt, etwa Kontonummern oder Kreditkartendaten. Es gilt: nicht einfach in den Papierkorb mit alten Dokumenten, sondern zuerst schreddern.
Oft kann es auch sinnvoll sein, wichtige Dokumente zu kopieren und sie unabhängig vom Original aufzubewahren. Ein Einbruch, ein Brand oder Verlust - man weiß schließlich nie.
Der Verein Geld und Verbraucher überlässt es jedem selbst, wie man seinen Papierhaushalt führt und nach welchen Kriterien man letztlich sortiert. "Da hat jeder seine eigenen Vorlieben". Das teilt Sprecher Bernd Martin der AZ mit. "Wichtig ist, dass überhaupt abgelegt wird!"
Aufbewahrungsfrist | Dokumente |
Ein Leben lang |
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Mindestens bis zum Renteneintritt |
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Für die gesamte Laufzeit des Vertrags |
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Für die gesamte Gebrauchsdauer |
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30 Jahre |
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4 Jahre |
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3 Jahre |
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2 bis 3 Jahre |
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