Fristlos gekündigt: Rauchen in der Wohnung verboten?

DÜSSELDORF 40 Jahre lang hat Friedhelm Adolfs (75) in seiner Düsseldorfer Wohnung gewohnt. Nun soll er raus – weil sein Zigarettenrauch angeblich die Nachbarn belästigt. Über seinen Fall redet die Republik.
An dem Haus, in dem Friedhelm Adolfs seit 40 Jahren wohnt, hängt eine Reihe goldener Messingschilder: Anwaltskanzleien, eine Therapeutin und mehrere Immobilienfirmen residieren hier. Der Flur ist peinlich sauber, die Luft frisch, die Wände sind weiß. Nur im kleinen Parterre-Fenster zur Straße raus baumelt eine graue Gardine. Sie gehört zur Wohnung von Friedhelm Adolfs. 35 Jahre hat der Rentner hier als Hausmeister gearbeitet. Er wohnt im Parterre. Dass er geraucht hat, habe in der ganzen Zeit niemanden gestört, sagt er. Seine Frau, die auch geraucht hat, ist inzwischen tot – Krebs.
Doch nun soll er raus aus dem Haus in Düsseldorf – hat von seiner Vermieterin die fristlose Kündigung bekommen. Weil er zu stark rauche, hätten sich die Nachbarn beschwert. Die fühlten sich vom Qualm seiner um die 20 Zigaretten täglich belästigt. Abmahnungen hätten nicht gefruchtet – deshalb die Kündigung
Das sagt der Mieter
Das ist nur eine Behauptung“, sagt Adolfs. Auf dem Tisch vor ihm steht eine Packung Zigarettenhülsen und ein Automat zum Befüllen. Lediglich ein neuer Mieter habe sich beschwert – aber der wohne im fünften Stock. Wie der dort oben seinen Rauch riechen will? „Ich weiß es nicht. Da ist gar nichts.“
Der 74-Jährige vermutet einen ganz anderen Hintergrund der Kündigung: „In meine Wohnung soll auch ein Büro rein“, sagt er. „Aber ich gebe nicht auf.“ Adolfs ist wie der Bürgermeister von Neuss, der in seinem Büro entgegen einer Dienstanweisung weiterhin qualmen möchte, zu einer Symbolfigur der Raucher geworden, die derzeit gegen den im Mai verschärften Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen auf die Straße gehen. Bei einer solchen Demonstration in Bonn haben sie Adolfs gefeiert.
Rauchende Sympathisanten haben eine Sammelaktion für seine Prozesskosten gestartet, ihm ihre Unterstützung zugesichert. Der 75-Jährige lacht verlegen, wenn man ihn darauf anspricht. Am Mittwoch, dem 24. Juli 2013, ist sein großer Tag. Dann wird seine Klage vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verhandelt (Az: 24 C 1355/13).
Der Richter hatte seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt und ihm kaum Aussichten auf Erfolg bescheinigt. Seine Rauchgewohnheit stehe dem Recht auf körperliche Unversehrtheit seiner Nachbarn gegenüber. Inzwischen hat das Landgericht die Entscheidung zwar kassiert und ihm die Hilfe gewährt. Den Fall selbst verhandelt aber wieder eben jener Amtsrichter, der den Antrag abgelehnt hat und dabei ist Adolfs offenbar nicht ganz wohl. „Ich wollte den ja wegen Befangenheit ablehnen, aber meine Anwältin hat abgeraten“, sagt er. Falls er verliert, ziehe er halt in die nächste Instanz. „Dann gehen wir weiter.“
Der Rentner konnte bislang den Bundesgerichtshof hinter sich wissen. Der hatte schon vor Jahren das Rauchen zur normalen Nutzung einer Wohnung erklärt. Doch der Amtsrichter hatte die Kündigung angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt erklärt. Mit einem Urteil sei am Mittwoch noch nicht zu rechnen, sagt der Sprecher des Amtsgerichts, Mihael Pohar.
Das sagt die Vermieterin
Vor dem Prozess hat sich jetzt die Vermieterin zu Wort gemeldet: Der Rauch aus seiner Wohnung belästige die Hausnachbarn unzumutbar, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur entlüftet werde. Dies sei eine permanente gesundheitsgefährdende Belästigung der anderen Mieter, argumentiert die Vermieterin nun in einem Schreiben ihrer Anwältin,
Das sagen die Bundesbürger
Der Rechtstreit bewegt die Republik: Eine große Mehrheit der Deutschen (77 Prozent) sind der Meinung, dass Raucher daheim weiterhin rauchen dürfen. Nur 17 Prozent sind dagegen, wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Nachrichtenagentur dpa ergab.
Von den Befragten gibt ein knappes Drittel (29 Prozent) an, noch nie geraucht zu haben. Regelmäßige Raucher sind demnach 35 Prozent. 10 Prozent rauchen ab und zu, 26 Prozent haben früher geraucht.
Das sagen die Gerichte
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Raucher, Ärger mit dem Vermieter bekommt. Hin und wieder landet ein solcher Fall vor Gericht. Es gibt jedoch auch vom Qualm genervte Nachbarn, die aus ihrer Wohnung heraus wollen.Einige Beispiele:
Juli 2013: Ein Raucher aus Düsseldorf klagt gegen die Kündigung des Mietverhältnisses. Über den Fall wird am 24. Juli verhandelt (Az.: 24 C 1355/13). Die Vermieterin begründet den Schritt mit einer nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für andere Hausbewohner. Zuvor gab es Abmahnungen. Ein Amtsrichter stufte die Kündigung als gerechtfertigt ein, das Landgericht gewährt dem Mieter dagegen Prozesskostenhilfe.
Oktober 1998: Die Nichtraucher-Initiative Deutschland weist auf zwei Urteile des Amts- und Landgerichts Stuttgart hin: Wer sich in einer Mietwohnung vom Tabakrauch des Nachbarn belästigt fühlt, kann die Miete mindern oder den Vertrag fristlos kündigen – sofern der Mangel nicht abgestellt werden kann. Das Amtsgericht gestand einer geplagten Familie aus Stuttgart eine Mietminderung um 20 Prozent zu, erkannte jedoch keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung durch die Mieter (Az.: 6 C 1711/97). Im Berufungsverfahren entscheidet das Landgericht dagegen, eine solche Kündigung sei rechtens (Az.: 5 S 421/97).
Juli 1992: Das Landgericht Stuttgart gibt einer rauchenden Mieterin recht, die sich gegen die Kündigung der Wohnung gewehrt hat (Az.: 16 S 137/92). Begründung der Richter: Rauchen in der Wohnung ist generell erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist. Die Frau sagte dem Vermieter bei Abschluss des Vertrages zwar, sie habe mit dem Rauchen aufgehört. Dennoch griffen sie und ihre Besucher hin und wieder zur Zigarette. Der Vermieter hätte das Rauchen vertraglich verbieten müssen, befinden die Richter. Die Mieterin habe nicht arglistig getäuscht.
Der Deutsche Mieterbund hat eine Vielzahl von Urteilen gesammelt, nach denen Rauchen"als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung" erlaubt ist. Demnach gehöre zum Beispiel auch der Balkon zur Wohnung - auch dort sei Rauchen erlaubt. Allerdings gibt es auch hier abweichende (Richter-)Meinungen.