Fristlos gefeuert wegen Handy-Aufladens im Job
Wenn es um Kündigungen von Mitarbeitern geht, sind Arbeitgeber kreativ. Singen bei der Arbeit, verschwundene Pfandbons, oder das Aufladen eines Handys mit Firmenstrom. Der angerichtete «Schaden» bewegt sich oft nur noch im Centbereich.
Ein Fall von Stromklau im Centbereich beschäftigt derzeit das Arbeitsgericht Oberhausen (Az.: 4 Ca 1228/09). Ein Angestellter hatte regelmäßig sein Handy im Betrieb aufgeladen. Dazu soll er es eigens an einer versteckten Stelle platziert haben. Außerdem wirft ihm der Arbeitgeber vor, trotz eines entsprechenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht zu haben. Die Folge war die fristlose Kündigung.
Der Arbeitnehmer zog vor Gericht. Beim Gütetermin kam es zu keiner Einigung, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Richter hatte eine Weiterbeschäftigung vorgeschlagen. Im Gegenzug sollte sich der Angestellte verpflichten, weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen. Dazu war der Arbeitgeber nicht bereit. Jetzt wird am 29. Oktober verhandelt.
Nach Einschätzung von Experten dürften 100 Aufladungen eines einfachen Handys etwa zehn Cent kosten. (dpa/apd)
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