Frau will vom Ex Hälfte eines Lottogewinns

Schon viele Jahre getrennt, aber leider noch verheiratet: Weil ein Mann kurz vor der Scheidung noch eine halbe Million Euro gewann, soll er das Geld mit seiner Ex-Frau teilen.
von  dpa

Karlsruhe - Ob das rechtens ist, will heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klären. Das Besondere an dem Fall: Als der Mann den Gewinn erhielt, waren die Eheleute zwar noch nicht geschieden, lebten aber bereits acht Jahre in Trennung. Der BGH muss in der nichtöffentlichen Verhandlung jetzt entscheiden, ob der Lottogewinn dennoch in die Berechnung der finanziellen Ansprüche der Frau (Zugewinnausgleich) einfließt (Az. XII ZR 277/12).

Der Mann reichte nämlich die Scheidung erst ein, nachdem er im November 2008 gemeinsam mit seiner langjährigen Lebensgefährtin fast eine Million Euro gewonnen hatte. Seine Ex-Frau will nun etwa die Hälfte seines Anteils, rund 242 500 Euro. Laut Güterrecht stünde ihr das Geld zu: Der Scheidungsantrag wurde ihr erst zwei Monate nach dem Lottogewinn zugestellt - rechnerisch gehört das Geld damit zum während einer Ehe erworbenen Zugewinn, der bei einer Scheidung geteilt werden muss.

"Das Datum der Zustellung eines Scheidungsantrages ist auch ein Kriterium der Rechtssicherheit", sagte Anwalt Peter Wassermann, der vor dem BGH die Interessen der Frau vertritt. "Sonst könnte man ja beliebig argumentieren, was noch zum oder schon nicht mehr zum Zugewinn gehört." Außerdem seien die Parteien 29 Jahre verheiratet gewesen, und die Frau habe drei Kinder großgezogen. Die Rechtslage spreche klar für seine Mandantin.

In den Vorinstanzen hatte das zunächst auch das Amtsgericht Mönchengladbach so gesehen und der Frau die von ihr beanspruchte Summe in voller Höhe zugesprochen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf widersprach dieser Auffassung und entschied auf Unbilligkeit. Nach einer so langen Trennungszeit könne nicht mehr von einer Wirtschaftsgemeinschaft die Rede sein, argumentierten die Düsseldorfer Richter. "Diesem Vermögenszuwachs fehlte auch jede innere Bindung zur ehelichen Lebensgemeinschaft und stand mit ihr in keinerlei Zusammenhang", hieß es damals. Damit habe die Klägerin keinen Anspruch auf das Geld. Der Mann soll nur noch gut 7600 Euro zahlen und der Lottogewinn dabei vollkommen unberücksichtigt bleiben.

In der letzten Runde muss nun der BGH entscheiden, wie mit dem Geld verfahren wird. In einem fast 40 Jahre alten Urteil (Az.: 1 VZR 11/76) hatte das Karlsruher Gericht schon einmal klargestellt, dass ein Lottogewinn zum Zugewinn gehört. "Danach ist ein solcher Gewinn auch nicht gleichzusetzen mit einer vom Zugewinn ausgenommenen Schenkung oder einer Erbschaft", sagte eine BGH-Sprecherin. "Denn einem Lottogewinn fehlt das Merkmal des Persönlichen."

Ob der BGH am Mittwoch in der Sache auch entscheidet, ist noch offen. Die Klägerin und ihr Ex-Mann werden nach Auskunft ihrer Anwälte nicht vor Gericht erscheinen.

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