Frau verlässt Familie für lesbische Liebe – Unterhalt gefährdet
Wer seine Familie für einen homosexuellen Partner verlässt, kann dadurch seinen Unterhaltsanspruch verlieren. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall einer Frau entschieden, die ihre lesbische Neigung entdeckt und daraufhin – nach 26 Jahren Ehe – ihren Mann und fünf Kinder verlassen hatte.
Nach den Worten des Karlsruher Gerichts kann es einem Ehepartner unzumutbar sein, weiterhin für den Unterhalt des anderen aufzukommen, wenn dieser eine dauerhafte neue Beziehung eingehe. Dieser – allgemeine - Grundsatz gelte auf für gleichgeschlechtliche Beziehungen. Nun muss das Oberlandesgericht Brandenburg erneut über den Fall entscheiden. (dpa)