Fehlfunktion: 80 Kommunen müssen Blitzer abschalten

Autofahrer, hergehört: Zahlreiche Kommunen müssen ihre Blitzer abschalten, da diese nicht mehr richtig funktionieren. Was das für Auswirkungen hat, erfahren Sie im Video.
von  AZ

Autofahrer, hergehört: Zahlreiche Kommunen müssen ihre Blitzer abschalten, da diese nicht mehr richtig funktionieren. Was das für Auswirkungen hat, erfahren Sie im Video.

München - Wohl jeder hat diese unschöne Erfahrung schon einmal gemacht. Den Fuß zu langsam vom Gas genommen und schon hat ein Blitzer einen Schnappschuss gemacht. Das kann oftmals sehr teuer werden. Doch diese Nachricht dürfte Millionen Autofahrer in Deutschland freuen. Denn in über 80 Kommunen müssen, laut ADAC, Blitzer abgeschaltet werden. Der Grund ist eine Änderung in den Vorschriften für die Anlagen. 

Funktionsstörung in Blitzern 

Zum Jahresbeginn erkannte man, dass falsch eingebaute Induktionsschleifen eine Fehlfunktion in den Überwachungsanlagen auslösen. Induktionsschleifen sind in die Fahrbahn verbaut. Diese lösen beim Überfahren die Kameras in den Blitzern aus.

Insbesondere die Anlagen des Gerätetyps "Traffipax TraffiPhot III" sind von der Fehlfunktion betroffen. Um diese Funktionsstörung zu beheben, sollen landesweit Blitzeranlagen ausgetauscht werden. Zudem schreibt die für Blitzer zuständige Bundesbehörde, die physikalisch-technische Bundesanstalt, neuerdings vor, dass der Abstand zwischen Induktionsschleifen und Blitzer exakt 1,20 Meter betragen muss. Diese veränderte Vorschrift gilt rückwirkend ab 2017. Abgeschaltet bleiben die Radarkontrollen bis der Fehler behoben worden ist.

Düsseldorf geht mit gutem Beispiel voran

In Deutschland wird das betroffene Modell seit 30 Jahren eingesetzt, am 11. Januar 2018 nahm Düsseldorf als erste Stadt acht der Anlagen von den Straßen. Nachdem die Störung der Anlagen an die Öffentlichkeit trat, entschied die Stadt zusätzlich keinem von den betroffenen Blitzern aufgezeichnete Rotlichtverstößen nachzugehen.

Andere Städte und Kommunen sind dem Beispiel Düsseldorfs inzwischen gefolgt. Der ADAC empfielt Fahrern, die bereits 2017 durch eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung ein Knöllchen bekommen haben, sich gegen Rotlicht-Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen.

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