Fall Pistorius: Gericht lässt Berufung zu
Pretoria - Johannesburg - Die Staatsanwaltschaft kann im Fall des zu fünf Jahren Haft verurteilten Paralympics-Stars Oscar Pistorius Berufung einlegen. Das entschied Richterin Thokozile Masipa am Mittwoch. Damit kann der Fall vor dem Obersten Berufungsgericht Südafrikas verhandelt werden.
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Masipa hatte Pistorius im Oktober wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft strebt dagegen eine Verurteilung wegen Mordes an.
Pistorius hatte stets beteuert, er habe im Februar 2013 hinter der Badezimmertür in seinem Haus einen gefährlichen Einbrecher vermutet und aus Angst geschossen. Masipa reichten die Beweise der Staatsanwaltschaft nicht aus. Sie bestrafte Pistorius mit fünf Jahren Gefängnis. Der Olympiateilnehmer hat die Haft bereits angetreten, könnte aber nach zehn Monaten in den Hausarrest entlassen werden. Bei einer Verurteilung wegen Mordes müsste er für mindestens 15 Jahre hinter Gitter.
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Die Staatsanwaltschaft warf Masipa vor, Urteil und Strafmaß beruhten auf einer falschen Auslegung des Gesetzes. Dieses verlange, dass ein Angeklagter wegen Mordes verurteilt werden müsse, wenn er habe vorhersehen können, dass er mit seinen Handlungen jemanden zu Tode bringen könnte und sie trotzdem fortgesetzt habe.
Die Verteidigung hatte dagegen beantragt, Masipa solle die Einwände der Staatsanwaltschaft zurückweisen. Deren Argumente seien fehlerhaft. Die Richterin habe das Gesetz korrekt angewendet. Urteil und Strafmaß sollten nicht überprüft werden.
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