Fall Mark Herbert: Täter streitet Vorwürfe ab

Darmstadt - Wortlos rollt der junge Mann im Rollstuhl an Fotografen und Kamerateams vorbei in den Saal des Darmstädter Landgerichts. Ein kleiner schwarzer Hebel ist unterhalb seines Kopfes an einem Ausleger angebracht, er steuert mit dem Kinn. Fast vier Jahre ist es her, dass Mark Herbert beim Aussichtsturmfest in Offenbach brutal zusammengeschlagen wurde.
Am Mittwoch hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer begonnen. Die Vorwürfe gegen den heute 30-Jährigen SVen R. wiegen schwer. Mehrmals soll er Kopf und Körper seines damals 23 Jahre alten Opfers mit voller Wucht gegen die Mauer des Aussichtsturms geschlagen haben, selbst als der Mann bereits wehrlos am Boden lag noch einmal nachgetreten haben.
Drei Halswirbel brachen, das Opfer kann nicht einmal mehr seine Arme bewegen. So schildert es Staatsanwalt Dirk Schillhahn in seiner Anklage. Er hält es deshalb für versuchten Totschlag. Das Gericht ließ die Anklage jedoch zunächst nur mit dem Vorwurf der schweren Körperverletzung zu. Auch in diesem Fall drohen dem Angeklagten bei einer Verurteilung mehrere Jahre Haft.
Sven R. hat seinem Opfer drei Halswirbel gebrochen
Der 30-Jährige stellt den Vorfall zum Prozessauftakt völlig anders dar. Herbert habe ihn und andere Besucher auf dem Aussichtsturm betrunken angerempelt und den Streit gesucht. Auch die anschließende körperliche Auseinandersetzung am Fuß des Turmes sei von dem späteren Prügelopfer ausgegangen. "Ich bin kein perfekter Mensch und habe Fehler gemacht. Aber was mir vorgeworfen wird, habe ich nicht begangen", so der Angeklagte. "Es war ein schrecklicher Unfall", sagt Verteidiger Armin Golzem nach der Verhandlung.
In den Medien sei sein Mandant bereits vorverurteilt worden. "Er hat sogar Morddrohungen erhalten." Für die kommenden Verhandlungstage kündigte Golzem Beweise an, die den Angeklagten entlasten würden.
Schon kurz nach der Tat hatte es mehrere anonyme Hinweise auf den 30-Jährigen als Täter gegeben. Er war den Ermittlern auch bereits wegen anderer Gewaltdelikte aufgefallen. Zur Festnahme kam es jedoch erst drei Jahre nach der Tat, nachdem in der TV-Sendung "Aktenzeichen XY" über den Fall berichtet wurde. Herberts Anwalt Jörg Dietrich sagt, es gehe ihm gar nicht um das Strafmaß. "Wir wollen Gerechtigkeit. Im Urteil sollte stehen, dass der Mann versucht hat, jemanden zu töten."
Es sind noch sieben weitere Verhandlungstage angesetzt. Zunächst wird die Aussage des Opfers erwartet. Ende Juli könnte ein Urteil fallen.