Ex-Sexualstraftäter kommt aus Psychiatrie frei

Nach einer Entscheidung des landgerichts Saarbrücken ist früherer Sexualstraftäter, der bisher zur Sicherheitsverwahrung in einer Psychiatrie im Saarland untergebracht war, wieder auf freiem Fuß.
dpa |
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Saarbrücken – Ein im Saarland bislang weggeschlossener früherer Sexualstraftäter ist vorerst auf freiem Fuß. Die Anordnung der Therapieunterbringung sei mit sofortiger Wirkung aufgehoben, entschied das Landgericht Saarbrücken am Mittwoch. Der 64-Jährige sei daher vorerst aus der Forensischen Psychiatrie in Merzig zu entlassen, in der er seit September 2011 untergebracht war. Der Mann saß mehr als die Hälfte seines Leben wegen Mordes und Sexualstraftaten in Haft.

Sein Anwalt Michael Rehberger holte den 64-Jährigen noch am Mittwoch in Merzig ab und brachte ihn an einen geheimen Ort. In einer Woche steht eine weitere Gerichtsentscheidung zur möglicherweise erneuten Unterbringung in der Psychiatrie an.

Die saarländische Polizei teilte nach der Freilassung mit, sie habe „keine Möglichkeit einer neuerlichen Observation“. Die Beamten hatten den heute 64-Jährigen schon einmal rund um die Uhr überwacht: Von Mai 2010, als er nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus einer nachträglichen Sicherungsverwahrung als bundesweit Erster frei kam – bis zu seiner Einweisung in die forensische Klinik im Herbst 2011.

Das Gericht sei bei seiner Entscheidung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe gebunden gewesen, die vergangene Woche veröffentlicht wurde, hieß es. Demnach dürfen Straftäter nur zwangsuntergebracht werden, wenn sie hochgefährlich sind. Ein neues Gutachten belege aber, dass der 64-Jährige weit aus weniger gefährlich ist als bislang angenommen. Die Freilassung ist laut Anwalt Rehberger mit insgesamt 18 Weisungen und Auflagen verbunden, darunter auch elektronische Fußfesseln.

 

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