Ex-RAF-Terroristin Verena Becker vor Gericht

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim zunächst die Anklage verlesen worden.
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Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart in Stuttgart-Stammheim.
dpa Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart in Stuttgart-Stammheim.

STUTTGART - Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim zunächst die Anklage verlesen worden.

Die Bundesanwaltschaft wirft der 58-Jährigen vor, Mittäterin bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe gewesen zu sein.

Becker habe gemeinschaftlich mit anderen «aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet», sagte Bundesanwalt Walter Hemberger bei der Verlesung der Anklage nach fast einstündiger Verspätung wegen des großen Besucherandrangs. Becker, die mit großer dunkler Sonnenbrille den Verhandlungssaal betrat, wollte laut Verteidiger Walter Venedey weder zur Person noch zu Sache weitere Angaben machen.

Die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass Becker selbst auf dem Motorrad saß, von dem aus Buback und seine Begleiter erschossen wurden. «Die Angeklagte wirkte (...) maßgeblich an der Entscheidung, einen Anschlag auf Generalbundesanwalt Buback zu begehen, an der Planung und Vorbereitung dieses Mordanschlags sowie an der Verbreitung der Selbstbezichtigungsschreiben mit», heißt es in der Anklage.

Becker sei es besonders wichtig gewesen, den Willen der damals in Stammheim inhaftierten RAF-Mitglieder um Andreas Baader durchzusetzen. Diese hatten zur Ermordung Bubacks aufgerufen. Becker, so die Anklage, «wirkte in der Gruppe auf die bedingungslose Umsetzung der Aufforderung hin und erklärte sich bereit, jeden erforderlichen Tatbeitrag zu erbringen». Sie habe am Tag vor dem Anschlag den Tatort ausgespäht oder jedenfalls ihre Komplizen dort abgeholt. Außerdem habe sie die Bekennerschreiben verbreitet.

Schließlich beruft sich die Anklage auf Notizen Beckers, in denen sie unter anderem von ihrem «Täterwissen» schreibt. Dabei habe Becker die Tat eingestanden.

Als Nebenkläger tritt der Sohn des Opfers, Michael Buback, vor dem Oberlandesgericht auf. Er ist davon überzeugt, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abgab. Hierfür will er im Laufe des Prozesses Beweise präsentieren. Bislang sind in dem Verfahren 17 Verhandlungstage angesetzt. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Hermann Wieland sind darüber hinaus weitere Termine zu erwarten. «Wir haben ein offenes Ende des Verfahrens.»

dpa

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