Ex-RAF-Terroristen nicht zu Aussagen gezwungen

Die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag bekannt.
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Werden nicht zu Aussagen gezwungen: Klar und Mohnhaupt
AP Werden nicht zu Aussagen gezwungen: Klar und Mohnhaupt

Die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag bekannt.

Die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag bekannt. Der Karlsruher Ermittlungsrichter hatte die Beugehaft verhängt. Die ehemaligen Mitglieder der RAF sollten damit zu Aussagen gebracht werden, wer den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter im April 1977 ermordet hatte. Der Beschwerde der drei Betroffenen gegen die Beugehaft gab nun der 3. Strafsenat des BGH statt. (AP)

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