Erschossener Polizist war Zufallsopfer
Bischofsheim - Der inzwischen in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige habe Angst vor den Hunden gehabt, die der Beamte, dessen Frau und eine Bekannte bei ihrem Spaziergang am Mittwochabend in Bischofsheim bei Wiesbaden dabei gehabt hätten. Aus Angst vor Hunden habe der 57 Jahre alte Verdächtige auch eine illegale Pistole gehabt.
Der Polizeibeamte war am Rand eines Feldweges mit zwei Schüssen in Hüfte und Oberkörper getötet worden. Er trug Zivil und war nicht im Dienst.
Der Tatverdächtige sei der Gruppe eine Weile gefolgt, habe immer wieder angehalten, wenn auch die Spaziergänger stehen blieben. Als der Polizeibeamte den Mann daraufhin ansprach, kam es laut Polizei zu dem "verhängnisvollen Ereignis". Der 57-Jährige habe unvermittelt auf den Polizisten geschossen. Der schwer verletzte Polizist sei noch einige Meter gegangen, dann zusammengebrochen und noch am Tatort gestorben.
"Wir konnten es uns bis zum Schluss nicht vorstellen, dass es sich um eine reine Zufallstat gehandelt hat", sagte Muth. Polizeiführer Thomas Seidel sprach von "einem unvorstellbaren Verbrechen".
Der Verdächtige war am Donnerstagabend in seiner Wohnung ebenfalls in Bischofsheim gefasst worden. Er habe keinen Widerstand geleistet und noch in der Nacht ein Geständnis abgelegt. Die Tatwaffe und "eine größere Menge Munition" seien sichergestellt worden. Zu dem schnellen polizeilichen Erfolg 26 Stunden nach der Tat habe der Einsatz von bis zu 100 Beamten beigetragen, einige hätten ohne Pause durchgearbeitet.
Auch wegen der Veröffentlichung eines Phantombildes des Gesuchten seien am ersten Tag nach der Tat rund 400 Hinweise eingegangen. Drei hätten zu dem Tatverdächtigen geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte für Hinweise zur Ergreifung des Täters eine Belohnung von 5000 Euro ausgesetzt.
Kollegen des erschossenen Polizisten hatten sich bestürzt geäußert. "Wir sind fassungslos über diese grausame, feige und sinnlose Tat", hatte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heini Schmitt, nach Bekanntwerden der Tat erklärt. Aber auch über Hessen hinaus sorgte der Tod des 50-Jährigen für Bestürzung. Wie in Hessen dürfen beispielsweise auch in Mecklenburg-Vorpommern Polizei-Dienstfahrzeuge bis zur Trauerfeier für den getöteten Beamten mit Trauerflor fahren.