Ernst August von Hannover vor Gericht: Da lächelt der Prinz
„Nur Lügengeschichten“ – wie der Welfen-Spross eine mildere Strafe wegen seiner Kenia-Prügelei erreichen will. Auch Ehefrau Caroline von Monaco ist in Hildesheim als Zeugin geladen
HILDESHEIM Der eine, das Opfer, fühlt sich von einem „Todeskommando“ angegriffen und schwer misshandelt. Der andere, der Täter, spricht von „Lügengeschichten“. Und deswegen räumt Ernst August Prinz von Hannover lediglich ein, im Jahr 2000 in Kenia dem Diskobesitzer Josef Brunlehner zwei Ohrfeigen gegeben zu haben. Was die Wahrheit ist, muss jetzt das Landgericht Hildesheim in einem Berufungsverfahren herausfinden. 2004 war der Adlige nämlich zu 445000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Der Prozess, der gestern begann, steht natürlich wegen der besonderen Prominenz des Welfen-Sprösslings im Focus der Öffentlichkeit – und weil dieser nicht das erste Mal in den Schlagzeilen auftaucht (siehe Kasten rechts). Auch dass seine noch prominentere Gattin, Prinzessin Caroline von Monaco, als Zeugin auftreten wird – nach der Planung am 23. Juli – verleiht dem Verfahren zusätzlichen Glanz. Und in dem scheint sich der Adlige zu sonnen.
Prinz Ernst August lächelt. Höflich wirkt er, gelassen, sein Anwalt wispert mit ihm auf Englisch. Zehn Minuten zu früh ist der Chef des ältesten europäischen Adelshauses durch einen Nebeneingang im Gerichtssaal in Hildesheim erschienen.
Ein Absperrband trennt die Bank des Angeklagten vom Medientross, vor ihm rangeln die Fotografen um den besten Platz, zwei Leibwächter des Prinzen gucken grimmig. Ernst August steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht – und zwar aus freien Stücken: Der Prozess wegen seiner neun Jahre alten Attacke auf einen Diskobesitzer in Kenia wird auf Betreiben des Adligen hin erneut aufgerollt.
Zum ersten Mal ist der Prinz selber bei einem Gerichtsprozess gegen ihn anwesend. Bisher hatten Verfahren stets in seiner Abwesenheit stattgefunden.
Der 55 Jahre alte Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco hofft, dass neue Zeugenaussagen ihn entlasten. „Erstrebt wird eine mildere Strafe“, sagte sein Anwalt Hans Wolfgang Euler zu Prozessbeginn.
Das Gericht war bereit, das Verfahren wieder aufzurollen, weil neue Zeugenaussagen aufgetaucht sind, die die Version des Prinzen stützen. So soll das Opfer seine schweren Verletzungen teilweise nur simuliert haben.
Der Adlige machte in der Vergangenheit immer wieder von sich reden:
Sein voller Name: Ernst August Albert Paul Otto Rupprecht Oskar Berthold Friedrich-Ferdinand Christian-Ludwig Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg.
Seine erste Ehe wurde im Jahr 1997 nach 16 Jahren geschieden – wegen Ehebruchs mit einer nicht genannten Frau.
1998 prügelte er auf einen Kameramann ein, was dieser filmte. Er wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.
1999 verletzte er eine Fotografin mit einem Tritt gegen das Knie, wurde zu einer Bewährungsstrafe und 500 000 Mark Geldbuße verurteilt. In zweiter Instanz wurde das Verfahren wegen schwerer wiegender Vorwürfe im „Kenia-Fall“ eingestellt.
Bei der Weltausstellung im Jahr 2000 in Hannover wurde er fotografiert, wie er am türkischen Pavillon urinierte.
Im selben Jahr scheiterte er mit einer Klage vorm Bundesgerichtshof. Er wollte der Zigarettenmarke Lucky Strike ein Werbeplakat untersagen, auf dem eine eingedrückte Zigarettenschachtel und der Text „War das Ernst? Oder August?“ zu sehen war.
Ein Monat Fahrverbot und 728 Euro Strafe kostete es ihn, als er 2003 auf einer französischen Autobahn mit Tempo 211 erwischt wurde. Erlaubt war Tempo 120.
Auch die Münchner düpierte der Welfen-Spross: Obwohl Nachfahre des Stadtgründers Heinrich des Löwen, ließ sich der Prinz beim Festakt zum 850. Stadtgeburtstag im Vorjahr im Gasteig nur ganz kurz blicken, zog sich dann mit Entourage ins Raucherseparee zurück. mh
- Themen:
- Bundesgerichtshof
- Gasteig