Ermittlungen gegen Facebook!

Hat der Konzern gegen Datenschutzrecht verstoßen und hat dies etwas mit einer marktbeherrschenden Stellung zu tun?
dpa |
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Wettbewerbshüter nehmen das Netzwerk unter die Lupe. Hat der Konzern gegen Datenschutzrecht verstoßen und hat dies etwas mit einer marktbeherrschenden Stellung zu tun?

Berlin - Datenschützern ist Facebook schon länger ein Dorn im Auge. Nun geht auch das Bundeskartellamt gegen das soziale Netzwerk vor. In einem gestern eröffneten Verfahren geht es ebenfalls um die Frage, ob der Internet-Konzern gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt.

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Worum geht es der Kartellbehörde überhaupt? Sie geht zwei Fragen nach: Ob Facebook mit seinen Vertragsbestimmungen gegen nationale Datenschutzregeln verstößt und ob das Netzwerk damit eine möglicherweise marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Wenn Facebook die für den Nutzer undurchsichtigen Vertragsklauseln mit Hilfe seiner Marktmacht durchsetzen würde, könnte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Denn bei einer solchen Marktstellung habe Facebook besondere Pflichten.

Wo sieht das Kartellamt das Problem? Das Kapital von Facebook sind Daten der Nutzer, die für Werbezwecke verwendet werden. Wer das Netzwerk nutzt, willigt in die Verarbeitung von Daten ein. Der Umfang der Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachvollziehbar. Wenn Facebook auf diese Weise außergewöhnliche Geschäftsbedingungen durchsetze, könne das eine kartellrechtswidrige Ausbeutung der Kunden sein.

Was soll genau untersucht werden? In erster Linie wird angeprangert, dass Nutzer nicht genug informiert werden. „Der Anfangsverdacht liegt eher auf der Seite der Aufklärung und der Datengewinnung als bei der Frage, wie und für was die Daten verwendet werden“, sagt Kartellamts-Sprecher Kay Weidner.

Das Kartellamt ist aber für Wettbewerb und nicht für Datenschutz zuständig? Ja, kartellrechtlich wäre der Tatbestand erst relevant, wenn Facebook ein Missbrauch gegenüber seinen Nutzern nachgewiesen werden kann. Dafür müsste geklärt werden, ob Facebook seine Nutzer durch unangemessen nötigt, den Vertragsklauseln zuzustimmen.

Welche Konkurrenz hat Facebook? Als soziales Netzwerk hat sich Facebook mit seinen 1,6 Milliarden Nutzern weltweit durchgesetzt. Kleinere Konkurrenten wie MySpace haben den Betrieb eingestellt. Facebook jedoch dürfte sich vermehrt in Konkurrenz zu Plattformen wie Twitter sehen.

Wie definiert das Bundeskartellamt den Markt, um den es geht? Es soll geklärt werden, ob man nur den engen Markt der Dienste betrachtet – oder auch andere Anbieter wie Twitter einbezieht. „Wenn man das kartellrechtlich zu Papier bringen möchte, dann muss man definieren, was ist der relevante Markt“, sagt Kartellamts-Sprecher Weidner. „Es gibt bislang allenfalls eine Erhebung nach Nutzerzahlen, wobei viele Nutzer auch parallel bei mehreren Netzwerken aktiv sind.“

Geht es um den Missbrauch zum Schaden der Verbraucher oder der Wettbewerber? Im Grunde kann es um beides gehen, betont Weidner. Das werde sich noch zeigen müssen.

Welche Strafe ist möglich? Da es um ein Verwaltungsverfahren geht, könnte das Kartellamt am Ende anordnen, dass das Unternehmen bestimmte Dinge anders handhaben müsse. Ein Bußgeld von immerhin bis zu zehn Prozent vom Jahresumsatz kann die Behörde dagegen in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängen.

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