Ermittlungen gegen Eierproduzenten werden eingestellt
Rostock - Gleichwohl hätten sich die Vorwürfe bestätigt, dass in einigen Fällen die Auslauffläche der Legehennen zu gering waren. Diese Flächenmaßgabe sei zwischen 10 und 30 Prozent unterschritten worden.
Die Anklagebehörde werde dieses Ergebnis an das zuständige Landesamt in Rostock weiterleiten, das über ein mögliches Bußgeld zu entscheiden hat.
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