Ermittler ermahnten zur Wahrheit

Die Ermittler im Fall Kachelmann haben das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer des Wettermoderators bei der Vernehmung mehrfach zur Wahrheit ermahnt.
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Die Ermittler im Fall Kachelmann haben das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer des Wettermoderators bei der Vernehmung mehrfach zur Wahrheit ermahnt.

Mannheim – Erst dann habe die Frau falsche Angaben korrigiert, berichtete Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Donnerstag vor dem Landgericht Mannheim. Es war die erste öffentliche Verhandlung über die Vernehmung der ehemaligen Geliebten des Moderators. Die Ermittler hätten schon früh darüber nachgedacht, Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Teile des Vernehmungsprotokoll vom 20. April 2010, aus dem auch Medien schon zitiert hatten, wurden in der Hauptverhandlung vorgelesen. Die ehemalige Geliebte hatte demnach zunächst behauptet, sie hätte erst am Tattag aus einem anonymen Schreiben erfahren, dass Kachelmann eine Beziehung zu einer anderen Frau unterhalte.    

In der weiteren Befragung musste die 38-Jährige einräumen, dass sie schon vorher über Facebook Kontakt zu einer anderen Geliebten hatte. Da habe sie aber zunächst gehofft, dass es „nur ein Missverständnis ist“. Dann aber habe sie einen anonymen Brief erhalten. Darin eine Kopie von Flugtickets, die auf Kachelmann und eine andere Frau lauteten. Diesen Brief habe sie am 8. Februar erhalten, also dem Tag der behaupteten Vergewaltigung.    

Staatsanwalt Oltrogge fragte mehrmals nach und mahnte die Frau: „Ihnen muss klar sein, dass, wenn das wieder nicht stimmt, Sie in Teufels Küche kommen.“ Doch Simone W. blieb bei ihrer Version. Erst in einer Vernehmungspause ließ sie über ihren Anwalt ausrichten, dass sie noch etwas zu sagen habe. Dann gab sie zu, dass sie schon Monate vorher die Kopien der Tickets bekommen habe. Sie habe an der Lüge festgehalten, weil sie befürchtet habe, man würde ihr sonst gar nichts mehr glauben.    

„Wenn sie nicht die Aussage korrigiert hätte, stand in der Diskussion, ob es nicht zu einer Haftentlassung gekommen wäre“, sagte Oltrogge. So jedoch dauerte es noch mehr als drei Monate, bis Kachelmann auf Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 29. Juli 2010 freigelassen wurde.

 

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