Entscheidungen zu Rundfunkbeiträgen stehen an
Koblenz/München - Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob der Beitrag den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Vor allem Unternehmen mit vielen Filialen oder einem großen Fuhrpark sehen sich durch die seit 2013 geltende Neuregelung zu Unrecht belastet, weil sich die Höhe des Beitrags nun nach der Zahl der Beschäftigten, der Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge richtet.
Zunächst urteilen am Dienstag die Verfassungsrichter in Koblenz über die Beschwerde eines großen Straßenbauunternehmens. Am Donnerstag will dann der bayerische VGH in München seine Entscheidung verkünden. Dort hatten ein Anwalt und die Drogeriekette Rossmann geklagt.