Entscheidung über muslimische Gebete in der Schule

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute über den seit Jahren schwelenden Streit um muslimische Gebete an Schulen.
dpa |
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute über den seit Jahren schwelenden Streit um muslimische Gebete an Schulen.

Leipzig/Berlin - Geklagt hat ein Berliner Gymnasiast. Die Schulleitung hatte ihm und weiteren muslimischen Schülern untersagt, auf dem Schulflur in Richtung Mekka zu beten. Der Schulfrieden werde dadurch gefährdet.

Das Bundesverwaltungsgericht soll in dritter Instanz entscheiden, ob die Religionsfreiheit auch islamische Ritualgebete an einer deutschen Schule decke. Das Grundsatzurteil wird voraussichtlich noch im Laufe des Tages gesprochen.

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