Elf Jahre für geplanten Mord an Regime-Kritiker gefordert

Im Prozess um einen mutmaßlich geplanten Auftragsmord an einem tschetschenischen Regime-Kritiker fordert die Bundesanwaltschaft elf Jahre Haft für den Angeklagten. Sie beantragte am Donnerstag am Oberlandesgericht (OLG) München, die Verurteilung des Mannes wegen Sichbereiterklärens zur Begehung eines heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
dpa |
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild
München/Schwabmünchen

Die Ankläger sind davon überzeugt, dass der Mann sich gegenüber Mitgliedern des tschetschenischen Sicherheitsapparats bereiterklärte, einen in Deutschland lebenden tschetschenischen Oppositionellen zu töten. Der Angeklagte habe mit der Umsetzung dieses Auftrags begonnen, sich eine scharfe Schusswaffe samt Munition beschafft und habe seinerseits eine weitere Person beauftragt, die Tat unmittelbar durchzuführen.

Dadurch habe nicht nur das Opfer selbst zum Schweigen gebracht werden sollen, sondern auch dessen in Schweden lebender Bruder. Der Mordauftrag sei insoweit "als Sippenhaft und Blutrache anzusehen", fasste das Gericht das Plädoyer der Bundesanwaltschaft zusammen.

Der Angeklagte ist russischer Staatsbürger und soll die Tat laut Bundesanwaltschaft im Auftrag eines Cousins des Putin-treuen tschetschenischen Machthabers Ramsan Kadyrow vorbereitet haben. Er wurde jedoch vor der ursprünglich für Ende 2020 in Schwabmünchen bei Augsburg geplanten Tat festgenommen. Kadyrow ist seit 2007 Präsident der russischen Teilrepublik Tschetschenien und wird mit den Morden an mehreren Kritikern in Verbindung gebracht.

Der Fall erinnert an den "Tiergarten-Mord" in Berlin. Wegen der Erschießung eines Georgiers im August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten war ein russischer Staatsbürger Mitte Dezember 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach damals von russischem "Staatsterrorismus". Ein Urteil in dem Münchner Verfahren könnte nach Gerichtsangaben Anfang August fallen.

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