Eisbär Knut gehört wieder dem Berliner Zoo

Sieg für den Berliner Zoo im Streit um die Markenrechte an Eisbär Knut. Ein EU-Gericht entschied, dass ein britisches Unternehmen die Marke "Knut – der Eisbär" nicht nutzen darf.
dpa |
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Luxemburg/Brüssel – Im Markenstreit um die Rechte an Eisbär Knut hat das EU-Gericht dem Berliner Zoo Recht gegeben. Das britische Unternehmen Knut IP Management darf die Marke „Knut – der Eisbär“ nicht nutzen, weil sich der Zoo bereits früh die Marke „Knud“ gesichert hat (Rechtssache T-250/10).

Damit bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg am Montag eine Entscheidung des EU-Markenamtes. Die beiden Marken seien einander zu ähnlich, argumentierten die Richter. Zudem sollten beide vergleichbare Güter wie Sportartikel und Spielzeug bewerben. Der im Dezember 2006 in Berlin geborene Knut war als knuddeliges Tierbaby rasch zum Medienliebling geworden.

 

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