Einbruch während der Beerdigung

Eine besonders miese Masche: Angehörige trauern am Grab – danach ist das Haus leer geräumt.
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Freigesprochen: Die Angeklagten Josua J. (l.) und Pierre H. im Landgericht Düsseldorf.
dpa Freigesprochen: Die Angeklagten Josua J. (l.) und Pierre H. im Landgericht Düsseldorf.

Düsseldorf - Sie studieren Todesanzeigen und schlagen während der Begräbnisfeier zu: so genannte „Beerdigungs-Einbrecher“. Als solche standen am Montag zwei junge Düsseldorfer vor Gericht. Doch der Hauptbelastungszeuge zog seine Aussage zurück: Mit einem Freispruch konnten der 23- und der 24-Jährige heimgehen.

Damit blieben folgende Einbrüche zunächst ungesühnt: In Ratingen und Haan, beides Städte bei Düsseldorf, war in Häuser eingebrochen worden, als deren Bewohner gerade beerdigt wurden. Beute im Wert von 2000 und 25 000 Euro nahmen die Kriminellen mit.

Eines der Opfer: eine 72-jährige Witwe. Die Einbrecher begnügten sich nicht nur mit Schmuck, Uhren und Geld: „Die ganzen Kondolenzbriefe hatten sie mitgenommen, warum auch immer. Ich konnte mich nicht einmal für die Anteilnahme bedanken.“ Zeugen für den Einbruch gab es keine: „Die Nachbarn waren ja leider alle mit zur Beerdigung.“

Ein 52-Jähriger berichtete von einem ganz ähnlichen Einbruch in das Haus seines Vaters: „Ich hatte ausgerechnet meinen Autoschlüssel an diesem Tag im Haus gelassen. Mein Auto war natürlich weg.“ Zwei Wochen später bekam er einen Anruf. „Mein Auto war wieder aufgetaucht.“ Es war bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei benutzt worden.

Tipps der Polizei

Der Mann am Steuer des Wagens ist kein Unbekannter. Weil er Schwerkranke und Sterbende in Krankenhäusern ausgeplündert hat, wehrlosen Patienten den Schmuck sogar vom Körper stahl, ist er rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Festnahme belastete er einen der beiden Angeklagten.

Der junge Mann habe ihm das gestohlene Auto geschenkt und von der Masche mit den Beerdigungs-Einbrüchen erzählt. Für die Ermittler passte das, denn die beiden Angeklagten sind polizeibekannt. Doch ohne Zeuge konnte den Männern nichts nachgewiesen werden.

Was die Polizei rät: Die eigene Traueranschrift solle man möglichst nicht veröffentlichen, sondern Post an die Anschrift des Bestatters schicken lassen. Auch wird empfohlen, in Telefonnummern-Einträgen die Adresse wegzulassen. Zu schnell können die Täter die Adresse andernfalls über das Internet oder Telefonbücher herausbekommen.

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