Ein teurer Flirt

Den Partner in der Disco kennen lernen, im Café ein bisschen flirten und am Arbeitsplatz die richtige Frau treffen – das ist schon lange nicht mehr angesagt. Heute sucht jeder fünfte deutschsprachige Single den oder die Richtige online. Doch viele tappen bei der Partnersuche in die Kostenfalle.
Wie funktioniert das Kennenlernen im Internet?
Plattformen wie www.flirt-cafe.de, www.parship.de oder www.elitepartner.de bieten diese Dienste an. Dort kann man sich anmelden und ein persönliches Profil erstellen. Mit Daten und Foto. Dann kann es sein, dass sich jemand per Nachricht meldet und Interesse zeigt. Je nach Belieben kann man dann Kontakt aufnehmen oder nicht.
Ist die Anmeldung kostenpflichtig?
Bei vielen Seiten ist die Anmeldung kostenlos. Doch nur die Anmeldung reicht nicht, denn für die Nutzung des vollen Angebots, vor allem die Kontaktaufnahme zu anderen Teilnehmern oder das Lesen empfangener Nachrichten muss dann ein Abonnement abgeschlossen werden. Bei einigen Börsen erhält man unmittelbar nach der Anmeldung Mitteilungen, dass sich im eigenen Postfach schon Nachrichten befinden, dass macht den Nutzer neugierig und erhöht das Risiko sich kostenpflichtig zu registrieren.
Kann man die Plattform erst testen, bevor man sich registriert?
Oft wird ein kostenloser oder sehr billiger Test (z. B. 1,99 Euro) angeboten. Doch dann folgt in der Regel eine automatische kostenpflichtige Vertragsverlängerung. Natürlich kann nach der Testphase gekündigt werden. Doch manche Anbieter bestreiten schlicht, eine Kündigungserklärung erhalten zu haben.
Gibt es noch mehr Fallen?
Ja. Bei einigen Partnervermittlungen erhält man mit der Registrierung eine ausführliche Persönlichkeitsanalyse. Der Haken: Wird der Vertrag widerrufen, soll der Verbraucher die Persönlichkeitsanalyse trotzdem zahlen. Und der Preis hat es in sich: 99 bis 120 Euro.
Ob wirksamer Vertrag oder nicht, wer einmal Kontakt mit einer Partner-Suchseite hatte, muss damit rechnen, mit Mahn- oder Inkassobriefen überschüttet zu werden – unabhängig von der individuellen Rechtslage. Mancher hält dem Druck oft nicht Stand und zahlt, obwohl er das eigentlich nicht müsste.
Was kann man gegen die Abzocke tun?
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät: „Lassen Sie sich nicht von kostenlosen oder sehr günstigen Angeboten blenden. Im Kleingedruckten gibt es oft Haken. Solange Sie die Dienste des Anbieters nicht in Anspruch nehmen, steht Ihnen vom Zeitpunkt der Registrierung ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Kündigen Sie immer per Brief mit Einschreiben/Rückschein. Lassen Sie sich nicht von Mahn- und Inkassobriefen einschüchtern.“
Simone Schellmann