Ehemann nach Mord an Küsterin zu lebenslanger Haft verurteilt
Für den Mord an einer Küsterin aus Braunlage muss ihr Ehemann lebenslang hinter Gitter. Das Braunschweiger Landgericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der 54-Jährige seine 48 Jahre alte Frau durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet hat.
Braunschweig - In der fast zweistündigen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Ralf-Michael Polomsky: "Er hat die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt."
Der Mann hatte nach Überzeugung der Kammer das Gewehr kurz vor der Tat in der Toilette versteckt. Direkt nach einem Gottesdienst habe er dann seine Frau in der Sakristei aus nächster Nähe von hinten erschossen. Der Angeklagte hatte sich während der dreimonatigen Verhandlung nicht geäußert. Am Tattag hatte er erfahren, dass seine Frau nach fast 27 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht hat.
Das Urteil wurde auch wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen. Vor dem tödlichen Schuss hatte der 54-Jährige versucht, die Gesundheit seiner getrennt lebenden Frau durch Medikamente zu schädigen. Das Paar hatte zehn Kinder. Die ältesten fünf waren als Nebenkläger zugelassen.
Der Mann war nach dem Mord geflüchtet und schließlich in München verhaftet worden.