Drach bestreitet Erpressungsvorwurf

Thomas Drach, der Entführer des Multimillionärs Jan Philipp Reemtsma, hat zum Auftakt seines neuen Prozesses den Vorwurf der Erpressung bestritten.
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Der Angeklagte Thomas Drach sitzt am Donnerstag (13.10.11) in Hamburg in Saal 288 des Justizgebäudes.
dapd 15 Der Angeklagte Thomas Drach sitzt am Donnerstag (13.10.11) in Hamburg in Saal 288 des Justizgebäudes.
Lutz Drach (Gerichtszeichnung zum Prozessbeginn vom 13.09.2004) soll für seinen Bruder Thomas, den Drahtzieher der Reemtsma-Entführung (rechts, Archivfoto vom 18.01.2001), Lösegeld gewaschen haben. Jetzt steht Thomas Drach erneut vor Gericht, weil er...
dpa/Zeichnung: Günther Roeder/ Foto: Rainer Jatsch-Kosling 15 Lutz Drach (Gerichtszeichnung zum Prozessbeginn vom 13.09.2004) soll für seinen Bruder Thomas, den Drahtzieher der Reemtsma-Entführung (rechts, Archivfoto vom 18.01.2001), Lösegeld gewaschen haben. Jetzt steht Thomas Drach erneut vor Gericht, weil er...
...vom Gefängnis aus seinen Bruder erpresst und dessen Entführung organisiert haben soll. Der Grund: Lutz Drach soll bei der Geldwäsche Teile des Lösegeldes "zweckentfremdet und verschwendet" haben. Das Lösegeld...
dpa/Kay Nietfeld 15 ...vom Gefängnis aus seinen Bruder erpresst und dessen Entführung organisiert haben soll. Der Grund: Lutz Drach soll bei der Geldwäsche Teile des Lösegeldes "zweckentfremdet und verschwendet" haben. Das Lösegeld...
...hatte die Familie von Jan Philipp Reemtsma gezahlt, um den Millionär nach 33 Tagen aus dem Kellerloch zu befreien, in dem Thomas Drach ihn gefangen gehalten hatte. Zum Durchklicken: So lief die Entführung ab
dpa/Kay Nietfeld 15 ...hatte die Familie von Jan Philipp Reemtsma gezahlt, um den Millionär nach 33 Tagen aus dem Kellerloch zu befreien, in dem Thomas Drach ihn gefangen gehalten hatte. Zum Durchklicken: So lief die Entführung ab
25. März 1996: Reemtsma wird in Hamburg entführt. Am Tatort bleibt ein mit einer Handgranate beschwertes Schreiben der Erpresser zurück.
Stefan Hesse 15 25. März 1996: Reemtsma wird in Hamburg entführt. Am Tatort bleibt ein mit einer Handgranate beschwertes Schreiben der Erpresser zurück.
26. April 1996: Nach Zahlung der Rekordlösegeldsumme von 15 Millionen Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken (zusammen etwa 15,3 Millionen Euro) wird Reemtsma freigelassen.
dpa 15 26. April 1996: Nach Zahlung der Rekordlösegeldsumme von 15 Millionen Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken (zusammen etwa 15,3 Millionen Euro) wird Reemtsma freigelassen.
24. Mai 1996: Die Polizei findet in Garlstedt bei Bremen das Verlies, in dem Reemtsma gefangen gehalten wurde. Die Tatverdächtigen Peter Richter und Wolfgang Koszics werden kurz danach in Spanien gefasst. Am 14. Februar 1997 werden die beiden als Entführer zu zehneinhalb beziehungsweise fünf Jahre Haft verurteilt.
dpa/Oliver Berg 15 24. Mai 1996: Die Polizei findet in Garlstedt bei Bremen das Verlies, in dem Reemtsma gefangen gehalten wurde. Die Tatverdächtigen Peter Richter und Wolfgang Koszics werden kurz danach in Spanien gefasst. Am 14. Februar 1997 werden die beiden als Entführer zu zehneinhalb beziehungsweise fünf Jahre Haft verurteilt.
29. Mai 1996: In Köln wird Lutz Drach wegen Verdachts auf versuchte Geldwäsche festgenommen. Zwei Tage später wird gegen seinen Bruder Thomas Drach Haftbefehl erlassen, der als Kopf der Entführer gilt.
dpa/Günther Roeder 15 29. Mai 1996: In Köln wird Lutz Drach wegen Verdachts auf versuchte Geldwäsche festgenommen. Zwei Tage später wird gegen seinen Bruder Thomas Drach Haftbefehl erlassen, der als Kopf der Entführer gilt.
27./28. März 1998: Thomas Drach wird in Buenos Aires gefasst.
obs/ZDF 15 27./28. März 1998: Thomas Drach wird in Buenos Aires gefasst.
29. Juli 2000: Polizisten bringen Drach aus Argentinien nach Deutschland, wo er in Untersuchungshaft genommen wird.
dpa/Oliver Berg 15 29. Juli 2000: Polizisten bringen Drach aus Argentinien nach Deutschland, wo er in Untersuchungshaft genommen wird.
8. März 2001: Drach wird vom Hamburger Landgericht wegen erpresserischen Menschenraubs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Von dem Großteil des Lösegeldes fehlt jede Spur.
dapd/Marcus Brandt 15 8. März 2001: Drach wird vom Hamburger Landgericht wegen erpresserischen Menschenraubs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Von dem Großteil des Lösegeldes fehlt jede Spur.
14. April 2004: Drachs Haftstrafe verlängert sich. Weil er sich mit Gewalt einer gerichtlich angeordneten DNA-Probe widersetzte, verurteilt ihn das Hamburger Amtsgericht wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu drei zusätzlichen Monaten Gefängnis.
dpa/Kay Nietfeld 15 14. April 2004: Drachs Haftstrafe verlängert sich. Weil er sich mit Gewalt einer gerichtlich angeordneten DNA-Probe widersetzte, verurteilt ihn das Hamburger Amtsgericht wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu drei zusätzlichen Monaten Gefängnis.
25. April 2006: Im erneuten Geldwäscheprozess um das Lösegeld verurteilt das Aachener Landgericht Lutz Drach zu sechseinhalb Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hatte eine Verurteilung wegen Geldwäsche von 2005 zu vier Jahren Haft aufgehoben.
dpa/Günther Roeder 15 25. April 2006: Im erneuten Geldwäscheprozess um das Lösegeld verurteilt das Aachener Landgericht Lutz Drach zu sechseinhalb Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hatte eine Verurteilung wegen Geldwäsche von 2005 zu vier Jahren Haft aufgehoben.
21. November 2008: Der Thomas-Drach-Komplize Bernd Dieter Kramer wird wegen Geldwäsche von Lösegeld-Millionen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er war 2006 mithilfe einer Interpolfahnddung in Brasilien gefasst worden.
picture alliance 15 21. November 2008: Der Thomas-Drach-Komplize Bernd Dieter Kramer wird wegen Geldwäsche von Lösegeld-Millionen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er war 2006 mithilfe einer Interpolfahnddung in Brasilien gefasst worden.
Februar 2009: Thomas Drach soll mit Briefen aus dem Gefängnis heraus versucht haben, einen Freund zum Kidnappen seines Bruders anzustiften. Laut Staatsanwaltschaft wollte er sich so von Lutz Drach nach dessen Haftentlassung im Mai 2009 einen Teil des Lösegeldes sichern. 
Wegen Erpressung steht er nun erneut vor Gericht.
dapd/Rainer Jatsch-Koesling 15 Februar 2009: Thomas Drach soll mit Briefen aus dem Gefängnis heraus versucht haben, einen Freund zum Kidnappen seines Bruders anzustiften. Laut Staatsanwaltschaft wollte er sich so von Lutz Drach nach dessen Haftentlassung im Mai 2009 einen Teil des Lösegeldes sichern. Wegen Erpressung steht er nun erneut vor Gericht.

Thomas Drach, der Entführer des Multimillionärs Jan Philipp Reemtsma, hat zum Auftakt seines neuen Prozesses den Vorwurf der Erpressung bestritten.

Hamburg - Drach bestätigte am Donnerstag in Hamburg, die ihm zur Last gelegten Briefe geschrieben zu haben. Er widersprach allerdings dem Anklagepunkt, damit versucht zu haben, seinen eigenen Bruders um 30 Millionen Euro zu erpressen. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet.

Zuvor hatte Drachs Anwalt Helfried Roubicek in einer 45-minütigen Erklärung begründet, warum seiner Einschätzung nach kein hinreichender Tatverdacht besteht. Der Verteidiger beantragte die Einstellung des Verfahrens.

In der zu Verhandlungsbeginn verlesenen Anklageschrift warf Oberstaatsanwalt Karsten Hoffmann Drach vor, aus dem Gefängnis heraus einen Freund zu der räuberischen Erpressung seines Bruders angestiftet zu haben. Laut Staatsanwaltschaft sollte der Bekannte nach den Planungen des Angeklagten binnen sechs Monaten von Lutz Drach 30 Millionen Euro erpressen. Zu der Tat kam es nicht, weil Justizbeamte entsprechende Briefe abfingen und an das Landeskriminalamt weiterleiteten.

Als Motiv sieht die Anklage das Ringen um das millionenschwere Lösegeld aus der Reemtsma-Entführung von 1996. Drach bezeichnete das aktuelle Verfahren als „albernes Theater“. Es gehe um familiäre Angelegenheiten. Sein Bruder habe sich nicht an eine Absprache gehalten. Worum es dabei ging, werde das Gericht jedoch nicht erfahren: „Das haben Sie in den 15 Jahren nicht erfahren, und das werden Sie auch heute nicht erfahren.“

Tragen von Sichtschutzbrille verweigert

Gleich zu Beginn hatte der Prozess wegen Nichterscheinens des Angeklagten zunächst unterbrochen werden müssen. Der 51-jährige Schwerkriminelle hatte seine Anwesenheit vor Gericht verweigert. Grund war die Anordnung, dass er für den Transport aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder zum Gericht eine Sichtschutzbrille tragen sollte.

Die sogenannte Schlafbrille sollte verhindern, dass Drach den Weg erkennen konnte. Aufgrund von Drachs Weigerung beantragte die Justizvollzugsanstalt die Zwangsvorführung des Angeklagten. Nach einer 25-minütigen Beratung gab das Gericht diesem Antrag statt, sodass die Verhandlung daraufhin mittags fortgesetzt werden konnte. Drachs Verteidiger sprach von maßloser Überzogenheit in Bezug auf die Schlafbrille. Dies sei bei seinem Mandanten noch nie angeordnet worden: „Es grenzt an eine gewisse Menschenunwürdigkeit“, sagte Roubicek.

Richterin: keine genügende Entschuldigung

Die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner sagte unter Berufung auf den Leiter des für den Transport zuständigen Spezialeinsatzkommandos (SEK), Drach habe während seiner Fahrten stets eine Sichtschutzbrille aufsetzen müssen. Der Angeklagte sei nach Einschätzung der Kammer „ohne genügend Entschuldigungen“ nicht zur Hauptverhandlung erschienen, begründete Taeubner den Beschluss des Gerichts zur Zwangsvorführung.

Reemtsma war am 25. März 1996 auf seinem Grundstück entführt und 33 Tage lang als Geisel gehalten worden. Thomas Drach war nach Jahren der Flucht 1998 in Argentinien festgenommen und 2001 in Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. In der Folge hatte sich seine Haftstrafe wegen zwei weiterer Verurteilungen um mehrere Monate verlängert.


 

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